8 Die behördliche Verhinderung vollständiger Aufklärung durch Beweisvernichtung und Vertuschung

 

Einleitung

Die Aufklärung des NSU-Komplexes wurde schon vor der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios 2011 behindert. Dorothea Marx, Vorsitzende des Thüringer Untersuchungsausschusses, formulierte vor dem Hintergrund den „Verdacht des betreuten Mordens“. Mehrmals sei die Festnahme des NSU-Kerntrios wegen einer „gezielten Sabotage und eines bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen“ gescheitert. Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Komplexes werden auch nach 2011 von verschiedenen staatlichen Funktionsträger*innen behindert. Durch Falschaussagen, nicht erteilte Aussagegenehmigungen und Aktenvernichtung blockierten sie die Arbeit zuständiger Strafverfolgungsbehörden und Untersuchungsausschüsse. Beweise von Tatorten und Verdächtigen wurden vernichtet. Auch die Aufklärung der Schredderaktionen selbst wird verhindert. Quellenschutz geht vor Opferschutz, und damit auch Täterschutz vor Aufklärung.

 

Volker Bouffier, Jg. 1951, Innenminister in Hessen 2006

Die Parlamentarische Kontrollkommission des hessischen Landtages war vom zuständigen Innenminister Bouffier über den Mordverdacht gegen Andreas Temme (s. gleichnamigen Eintrag) Ende April 2006 informiert worden. Erst nach Medienberichten wurde im Juli 2006 eine Sondersitzung des Innenausschusses einberufen, in der Bouffier mitteilte, er sei nicht befugt gewesen, die Kommission zur Überwachung des Geheimdienstes aus einem laufenden Ermittlungsverfahren heraus zu informieren. Er deutete in der Sitzung an, dass er selbst erst aus der Zeitung erfahren habe, dass ein Verfassungsschützer verdächtigt werde.[i] Diesbezügliche Nachfragen der Abgeordneten wollte er nicht erläutern. Ausweislich des Protokolls dieser Sitzung sagte Bouffier: „Ein Beamter des Landes Hessen war in seiner Freizeit an einem Tatort. Die Ermittlungsbehörden hielten ihn ursprünglich für dringend verdächtigt. Später hielten sie ihn nicht mehr für verdächtig. (…) Wie ich aus der Presse erfahren habe – das ist in SPIEGEL Online zu lesen; (…) hat der unter Tatverdacht Geratene zumindest für die Tatzeit eines der neun Morde ein Alibi. Er kann es nicht gewesen sein. Daraus kann man auch ableiten, dass der Mann unschuldig ist.“[ii] Vier Tage davor, am 12.07.2006, wurde er jedoch durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel über die den Tatverdacht gegen Temme begründenden Tatsachen informiert. Die Behauptung Temme könne als „unschuldig“ gelten, erfolgte insofern wahrheitswidrig.

Wir klagen Volker Bouffier wegen Verhinderung vollständiger Aufklärung des NSU-Komplexes an.

 

Axel Minrath (Deckname „Lothar Lingen“), Jg. 1968, Referatsleiter in der Abteilung Rechtsextremismus des BfV

„Lothar Lingen“ ist ein Deckname für den Leiter des Referats Beschaffung in der Abteilung für Rechtsextremismus im BfV, wo er seit 1991 arbeitet. Zwischenzeitlich hat ein von ihm im Zusammenhang mit der Verwaltung der Naziorganisation  Thüringer Heimatschutz unterschriebenes Dokument aufgetaucht, das er mit seinem Klarnamen Axel Minrath unter unterschrieben hat.[iii]

Zwei Stunden nachdem sich Beate Zschäpe am 8. November 2011 den Ermittlungsbehörden  gestellt hatte, ließ  Minrath die Akten zum NSU-Kerntrio durchsuchen und vernichtete gegen den Widerspruch der Hausarchivarin eine Vielzahl von Akten aus dem direkten Umfeld des NSU. Minrath sorgt dafür dass diese Aktenvernichtungen  bis in den Juni 2012 fortgesetzt werden.[iv]

Über die Gründe und Motive seiner Handlungen belügt Minrath alias „Lingen“ den Untersuchungsausschuss des Bundestages zum NSU. Er gibt an, lediglich abgelaufene Aktenbestände aus Gründen des Datenschutzes gelöscht zu haben. Er habe kein direktes Vertuschungsmotiv gehabt, weil er dienstlich nichts mit dem NSU oder dessen Umfeld zu tun gehabt und dort keine V-Leute geführt habe. Für V-Leute in Thüringen sei er nicht zuständig gewesen. Gegenüber dem Bundeskriminalamt redet Minrath  in einer Vernehmung im Jahre 2014 Klartext und begründete seine Vertuschungsabsichten wie folgt: „Mir war bereits am 10./11. November 2011 völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren wird, so Minrath. „Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der – ja nun heute noch intensiv gestellten – Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert gewesen sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was ja aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn … die Anzahl unserer Quellen … in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“[v]

Zwischenzeitlich  ist auch eine Deckblattmeldung des BfV vom 19. Dezember 2001 aufgetaucht, in der Erkenntnisse referiert werden, die das Bundesamt „durch persönliche Gespräche“ in Jena mit einem V-Mann namens „Teleskop“, ein Funktionär der NPD-Jugendorganisation JN abgeschöpft hatte. In der vierseitigen Meldung geht es unter anderem um André Kapke, den von Tarif erwähnten Freund der drei Untergetauchten, außerdem um Ralf Wohlleben, einen weiteren NSU-Unterstützer, auch das Trio selbst wird als „die noch flüchtigen Rohrbombentäter“ erwähnt. Dieses Dokument ist ua. von Axel Minrath unterschrieben. Er war doch mit mindestens einem Thüringer V-Mann befasst.[vi]

Wir klagen Axel Minrath der indirekten Unterstützung der Taten des NSU durch staatliche Gelder an V-Leute mit denen die Nazistrukturen, die die Taten des NSU ermöglicht haben und der Verhinderung vollständiger Aufklärung der Taten des NSU und des Netzwerkes des NSU nach dem Auffliegen des Kerntrios im November 2011, u.a. an.

 

Klaus-Dieter Fritsche, Jg. 1953, Staatssekretär Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes und Koordinator der Geheimdienste, ehem. Vizepräsident des BfV 1996-2005

Fritsche erklärte im August 1999: „Es existiert (…) keine rechtsextremistische Organisation, die mit einem Terrorkonzept den Umsturz anstrebt. Es mangelt auch an Logistik, wie sie der Roten Armee Fraktion zur Verfügung stand. Außerdem fehlen Führungspersönlichkeiten mitgenügend Intellekt und Charisma, um eine solche Organisation zu leiten. (…) Ich sehe keine Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Feierabend-Terrorismus.“[vii]  Diese Position bekräftigte er auch in den Folgejahren, insbesondere in einer unmittelbar nach dem Anschlag auf die Keupstraße verbreiteten Broschüre seines Amtes. Trotz eines expliziten Hinweises auf die „drei Bombenbauer aus Thüringen“ verneinte er die Existenz von organisiertem Nazi-Terror.

Am 11. August 2011 antwortet Fritsche auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Jelpke: „Ist die Bundesregierung nach den Anschlägen in Norwegen bereit, die Ausrichtung der Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) neu zu überdenken und die ausschließliche Konzentration auf ‚islamistischen Terrorismus‘ aufzugeben?“: „Abgesehen vom islamistischen Terrorismus gibt es derzeit keine Personen (gruppen), die terroristische Ziele in Deutschland aktiv vertreten und verfolgen.“ In einem Statement vor dem NSU -Untersuchungsausschuss des Bundestages am 18.10.2012 wandte er sich gegen eine Offenlegung von Quellen, die zur Aufklärung des NSU-Komplexes beitragen würden: „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.“ [viii]

Wir klagen Klaus-Dieter Fritsche der Verharmlosung von rechter Gewalt, rassistischer Ideologie und von neonazistischen Terrorstrukturen in Deutschland an, sowie der Verhinderung vollständiger Aufklärung nach der Selbstenttarnung des NSU.

 

Michael Brümmendorf, Jg. 1955, BKA Kriminalhauptkommissar

Der in der Abteilung Staatschutz des BKA tätige Brümmendorf war bei der Garagendurchsuchung in Jena am 26. Januar 1998, bei der vier mit rund 1,4 Kilogramm des Sprengstoffs TNT gefüllte Rohrbomben gefunden wurden, an den Ermittlungen vor Ort beteiligt. Dabei fiel ihm die sogenannte „Garagenliste“ in die Hand, die etwa 40 Personenamen mit Adressen und Telefonnummern einer Vielzahl bekannter Nazis, darunter auch fünf V-Personen des Geheimdienstes enthielt. Diese Liste ist ein klarer Beleg für die Verankerung des NSU-Kerntrios in der rechten Szene und enthielt wichtige Hinweise auf Bekannte, die ihnen bei der Flucht hätten behilflich sein können. So ergaben sich neben Personen aus Chemnitz – dem tatsächlichen Fluchtort – auch Verbindungen nach Nürnberg, Rostock und Ludwigsburg, also zu Orten, in denen später dem NSU zugerechnete Morde begangen wurden. In einem Vermerk qualifizierte Brümmendorf diese Liste, als „für das hier geführte Ermittlungsverfahren ohne Bedeutung“. Danach verschwand diese Liste für ein Jahrzehnt, bis sie im Zusammenhang mit dem NSU Bundestagsuntersuchungsausschuss wiederauftauchte. Gegenüber dem Thüringer Untersuchungsausschuss erklärte Brümmendorf, allein aus der Liste habe man keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass jemand bei der Flucht helfe oder wisse, wo sich die Beschuldigten aufhielten.[ix]

Wir klagen Michael Brümmendorf der Verhinderung der Aufklärung vor der Selbstenttarnung des Kerntrios im November 2011 an, durch das Ignorieren von Informationen, die zur Erfassung des Kerntrios geführt hätten.

 

Jürgen Dressler, Jg. 1961 Kriminalhauptkommissar beim LKA Thüringen
Dieter Fahner, Kriminalhauptkommissar beim LKA Thüringen

Im Oktober 1997 hatte Dressler einen Abschlussbericht über die Ermittlungen zu einer vor dem Theaterhaus Jena abgestellten Kofferbombe mit Hakenkreuz erstellt. Bei den Ermittlungen gegen mehr als ein Dutzend Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes wurden auch Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vernommen, aber nicht festgenommen. Die Strukturen der Kameradschaft Jena, die zum Thüringer Heimatschutz gehörte, wurden in diesem Ermittlungsbericht detailliert beschrieben. Dies beinhaltete eine Auflistung der Mitglieder und deren Funktionen. Die Nazi-Gruppe sei verantwortlich für verschiedene Straftaten. Fünf Tage später Dressler und Fahner verfassten den Abschlussbericht der Ermittlungen gegen den Thüringer Heimatschutz wegen § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Sie schreiben darin, dass keine Mitgliederstrukturen ermittelt wurden bzw. nachweisbar waren. Aufgrund dieser Vorlage wurde das Verfahren gegen den Thüringer Heimatschutz von dem Geraer Staatsanwalt Gerd Michael Schultz eingestellt. Fahner und Dressler waren auch an der Garagendurchsuchung in Jena am 26. Januar 1998 beteiligt. In seiner Vernehmung vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss gab Fahner an, dass er nach den Sprengstoff-Fund den Einsatzleiter der zuständigen Staatsanwalt nicht erreichen konnte, da dieser krank gewesen sei. Einen anderen Staatsanwalt kontaktierte er nicht. So lässt er die Zeit verstreichen, die Böhnhardt dafür nutzte seine Sachen zu packen und mit dem Auto davon zu fahren. Nach geltendem Recht war mit dem Bombenfund auch ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft bei „Gefahr im Vollzug“ eine vorläufige Festnahme polizeilich geboten.[x]

Im LKA Thüringen war Dressler auch für die Auswertung der Funde zuständig, die bei der Durchsuchung in Jena aufgefunden wurden: vier mit rund 1,4 Kilogramm des Sprengstoffs TNT gefüllte Rohrbomben und die Kontaktliste des Terrornetzwerks und seiner Unterstützer – darunter mindestens fünf V-Leute. Jürgen Dressler bestritt vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Adressliste überhaupt zu kennen, und erinnerte sich erst unter dem Druck einer Gegenüberstellung mit dem BKA-Kollegen Brümmendorf wieder daran. Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss stellte fest: „Die hierbei und während der nachfolgenden Wohnungsdurchsuchungen ebenfalls sichergestellten umfangreichen Unterlagen, neben Propagandamaterial vor allem Briefe und Kontaktlisten, werden zu keinem Zeitpunkt ernsthaft ausgewertet und zum Teil ohne Begutachtung nach Beendigung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vernichtet.“ [xi]

Wir klagen Dieter Fahner und Jürgen Dressler an, wegen der Verhinderung der Aufklärung durch Verschleppung der Ermittlungen und Ignorieren von Informationen, die zur Ergreifung des Kerntrios geführt hätten.

 

Hans-Georg Engelke, Jg. 1964, Mitarbeiter des BfV[xii]

Der bis 2010 als Beamter im BfV tätige Hans-Georg Engelke wurde vom Bundesinnenministerium als sogenannter „Sonderermittler“ eingesetzt, der zur Schredderaktion im BfV einen Bericht schreiben sollte. Hintergrund dieser Anordnung ist, dass die Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages keine eigenen Nachforschungen im Aktenbestand des BfV anstellen dürfen. Engelke sichtete die Akten im BfV vor. Als er vom BT-UA-NSU zu Umfang und konkreter Bedeutung der Aktenvernichtung befragt wurde, erklärte er, warum er trotz der fehlenden Akten sicher sei, dass die hier gelöschten Aussagen der Agenten und Spitzel nichts zum Wissen über den NSU beitragen würden „… er sei sich sicher, dass (der Agent) Tarif keine Informationen zum Trio geliefert habe, weil er mit sämtlichen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in ›Auswertung‹ und ›Beschaffung‹ gesprochen habe, die an der Operation beteiligt waren und diese das verneint hätten.“[xiii] Vom Untersuchungsausschuss zu Umfang und konkreter Bedeutung der Aktenvernichtung befragt, erklärt er, er sei trotz der fehlenden Akten sicher, dass die vernichteten Aussagen der BfV-Mitarbeiter und V-Leute nichts zum Wissen über den NSU beitragen würden.

Zu der von dem Leiter des Referats Beschaffung in der Abteilung für Rechtsextremismus „Lothar Lingen“/ Axel Minrath (s. gleichnamigen Eintrag) durchgeführten Aktenschredderaktion erklärt Engelke, dass „das Motiv des Referatsleiters mit höchster Wahrscheinlichkeit darin (gelegen habe), Aktenbestände zu vernichten, zu denen „Lothar Lingen“/ Axel Minrath Nachfragen, Wiedervorlagen und Prüfarbeiten vermeiden wollte“. Zudem seien die üblichen Aufbewahrungsfristen für die Akten überschritten gewesen, und „Lothar Lingen“/ Axel Minrath sei daher quasi von einer Schredderpflicht ausgegangen. Eine „etwaige Vertuschungsabsicht“ sei bei „Lothar Lingen“/ Axel Minrath „als Motiv auszuschließen.“[xiv] Diese Einschätzung Engelkes überzeugte schon den NSU-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages nicht.

Wir klagen Hans-Georg Engelke der Verhinderung der vollständigen Aufklärung des NSU-Komplexes nach vor der Selbstenttarnung des Kerntrios im November 2011 an.

 

Lutz Irrgang, Jg. 1942, Leiter des Hessischen LfVs 2006

Lutz Irrgang lässt die Mordermittlungen der Kasseler Polizei gegen Andreas Temme (s. gleichnamigen Eintrag) blockieren als bekannt wird, dass dieser sich während der Ermordung von Halit Yozgat im Internetcafé aufgehalten hat. In diesem Sinne bereitet er dem Sicherheitsbeauftragten des Hessischen LfVs Gerald Hasso-Hess für ein am 30. Juni 2006 durchgeführtes Gespräch vor, an dem u.a. der leitende Kriminaldirektor beim Polizeipräsidium Nordhessen Gerald Hoffmann sowie Staatsanwalt Dr. Götz Wied teilnahmen. Gegenüber Hasso-Hess trug Staatsanwalt Wied drei konkrete Ersuchen vor:

„1. die Möglichkeit, staatsanwaltschaftlicher/polizeilicher Vernehmungen mehrerer vom Tatverdächtigen (TV) geführter V-Personen,

  1. Übergabe einer Ausfertigung der dienstlichen Erklärung, die der TV dem LfV zugeleitet hat und,
  2. Einsicht in die Ergebnisse der vom LfV durchgeführten Sicherheitsüberprüfung des TV“.

Im Vermerk des Referenten des Polizeipräsidiums Kassel Karl Heinz Schaffer ist hierzu notiert: „Alle drei Ersuchen wurden von Herrn Hess zurückgewiesen.“ Er schreibt über das Gespräch vom 30.6.: „Nach Auffassung von KD Hoffmann bestand seitens der LfV-Vertreter von Beginn an kein Interesse an sachfördernder Kooperation. Äußerungen wie „wir haben es hier doch nur mit einem Tötungsdelikt zu tun“ und „Stellen Sie sich vor, was ein Vertrauensentzug für den Menschen (Temme) bedeutet“ machten deutlich, dass das LfV die eigene Geheimhaltung, die „für das Wohl des Landes Hessen“ bedeutsam sei, über die mögliche Aufklärung der im Raum stehenden Verdachtsmomente gegen einen LfV –Mitarbeiter stellt. Kriminaldirektor Gerald Hoffmann führt zu diesem Treffen in seiner Zeugenaussage vor dem NSU Untersuchungsausschuss des Bundestages aus, „dass gesagt wurde: Wenn man an Informationen des Verfassungsschutzes heranmöchte, dann bräuchte man lediglich eine Leiche neben einen Verfassungsschützer zu legen, um damit an Informationen zu gelangen, die das Landesamt für Verfassungsschutz besitzt.“ In der Folge wurde die ermittelnde Polizei vom LfV „mit unvollständigen, also manipulierten Aktenbeständen versorgt. Am 4. Juli 2006 schreibt Irrgang an die Staatsanwaltschaft Kassel einen Brief: „Die gewünschte Offenlegung der Quellen kann im vorliegenden Sachverhalt nicht einfach erfolgen, da Quellen zu den geheimen Mitarbeitern des LfV Hessen zählen. Sie bedürfen einer behördlichen Aussagegenehmigung. (…) Anders als bei der Polizei sind geheime Mitarbeiter kein Beweismittel in kurzfristig angelegten Kriminalfällen, sondern über Jahre gewachsene Verbindungen.“

Wir klagen Lutz Irrgang der Verhinderung der vollständigen Aufklärung der Taten des NSU und des Netzwerkes des NSU vor der Selbstenttarnung des Kerntrios im November 2011 an.

 

Christoph Meyer-Manoras, Jg. 1962, Staatsanwalt in Stuttgart

Meyer-Manoras leitete seit der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 federführend die Ermittlungen. In seinen Verantwortungsbereich fällt die Verdächtigung von Roma und Sinti als Mörder der Polizistin. Nachdem von einer „unbekannten weiblichen Person“ DNA am Polizeiwagen gesichert wurde, wurde intensiv unter 15 Sinti und Roma, die sich in der Nähe des Tatorts mit ihren Wohnwagen aufgehalten hatten ermittelt. Als sich Anfang 2009 herausstellte, dass die „Phantom“-Spur ein Irrweg ist, kam die Heilbronner Gerichtsbarkeit erneut auf die Sinti und Roma zurück. Am 19. Mai 2009 erneuerte das Amtsgericht Heilbronn den Fahndungsbeschluss gegen dieselbe Personengruppe. Begründet wurde das mit der Aussage einer Zeugin, sie habe gehört, wie ein unbekannter Landfahrer gesagt habe: „Es waren Zigeuner.“

Während es bei den polizeilichen Ermittlungen gegen die migrantischen Mordopfer Standard war, deren persönliches Umfeld bis in den letzten Winkel auszuleuchten, verzichtete Meyer-Manoras bei seinen Ermittlungen darauf, den e-mail-Accout der ermordeten Polizistin auszuwerten. Bis zur Selbstenttarnung des NSU Mitte November 2011 kamen die Ermittler zu der Einschätzung, dass die Tat auf der Heilbronner Theresienwiese von vier bis sechs Personen begangen worden war. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA sah mehrere Phantombilder als wertvoll an, wollte einige von ihnen zur Fahndung herausgeben. Staatsanwalt Meyer-Manoras allerdings untersagte jegliche Veröffentlichung von Phantombildern. Nach dem November 2011 änderte Meyer-Manoras die Ermittlungsrichtung komplett, als die BAW die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zugschrieb. Daraufhin verfolgte auch Staatsanwalt Meyer-Manoras tatsachenwidrig das Böhnhardt-Mundlos-zwei-Täter-Dogma als Rechtfertigung für die Unterlassung und Verschleppung der Ermittlungen nach 2007, die er mit zu verantworten hat.

Wir klagen Meyer-Manoras wegen der rassistischen Ausrichtung der Ermittlungen und wegen der Verhinderung vollständiger Aufklärung der Taten des NSU und des Netzwerkes des NSU nach der Selbstenttarnung des Kerntrios im November 2011 an.

 

Michael Menzel, Jg. 1960, Polizeidirektor

Michael Menzel von der Polizeidirektion Gotha war für die Tatortsicherung des ausgebrannten Wohnmobils in Eisenach zuständig, in dem sich die beiden toten NSU-Terroristen Mundlos und Böhnhardt befanden. Anstatt eine sorgfältige Spurensicherung vor Ort durchzuführen, ließ er das Wohnmobil schon nach 50 Minuten von einem privaten Abschleppdienst vom Tatort entfernen. Vom ersten Untersuchungsausschuss zum NSU in Thüringen wurde das dahingehend bewertet „dass die Verbringung des Wohnmobils in eine Halle zum Zweck der Spurensicherung weder sinnvoll noch geboten gewesen ist. Für den Ausschuss ist offenkundig, dass die Spurenlage unter dem Transport zwangsläufig gelitten haben muss. […] Es konnte von den Zeugen auch auf Nachfrage kein vergleichbarer Fall benannt werden, in dem eine derartige Verschiebung eines Ereignisorts stattgefunden hat. Die Spurensicherung hätte an Ort und Stelle erfolgen müssen und auch können. Michael Menzel konnte überdies keine überzeugende Begründung dafür geben, warum er […] den Abschleppauftrag auslöste, obwohl er erst kurz davor in Stregda eingetroffen war.“

Wir klagen Michael Menzel der Verhinderung vollständiger Aufklärung des NSU-Komplexes nach der Selbstenttarnung des Kerntrios im November 2011 an.

 

Reinhard Boos, Jg. 1956, Präsident LfV Sachsen 1999 – 2002
Olaf Vahrenhold, Jg. 1963, 2000 Abteilungsleiter Links- und Rechtsextremismus, später Vizepräsident LfV Sachsen[xv]

Boss und Vahrenhold verfassten am 28. April 2000 ein Schreiben, unter anderem an den sächsischen Staatsminister des Inneren Klaus Hardrath und seinen Staatssekretär Hartmut Ulbricht, um eine G-10 Überwachungsmaßnahme gegen das flüchtige NSU-Kerntrio zu begründen. In dem Antrag heißt es: „Trotz der seit etwa zwei Jahren andauernden Flucht der Betroffenen 5-7 [Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe] bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Vereinigung, schwere Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu begehen, auch in Zukunft unverändert fortbesteht und sich auf die Betroffenen 1-4 erstreckt.“ Weiter heißt es: „Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“ In Sachen „Betroffene“ werden in dem Schreiben mit Andreas Graupner, Thomas Starke, Mandy Struck und Jan Werner die mutmaßlich zentralen Unterstützer des Kerntrios benannt. Dieses Schreiben ging zugleich an vier LfVs und das BfV. Der Inhalt des Briefes belegt das Wissen über die Existenz eines rechtsterroristischen Netzwerkes fünf Monate vor dem 9. September 2000, als der NSU den ersten Mord an Enver Şimşek in Nürnberg verübte. Boss und Vahrenhold entschieden sich jedoch dazu, die die Bevölkerung in dem im Frühjahr 2001 vorgestellten VS-Bericht für den Berichtszeitraum 2000 zu beruhigen: „Im Jahr 2000 ergaben sich im Freistaat Sachsen keine Anhaltspunkte für die Existenz rechtsterroristischer Gruppierungen.“[xvi] Vahrendhold und Boos wurden im sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss 2012 und 2013 als Zeugen zu der Frage vernommen, ob es seinerzeit Anhaltspunkte für das Bestehen einer rechtsterroristischen Gruppierung in Sachsen gegeben habe. Vahrenhold erklärte dazu, dass es zwar bei den Nazis „in Neunzehnhundertneunzigerjahren (…) gewaltbereite Strukturen auch in Sachsen“ gegeben habe, um dann aber zu erklären: „Allerdings gab es keine Anhaltspunkte für die Existenz rechtsterroristischer Gruppierungen.“[xvii] Boos antwortete auf die Frage, wie er seinerzeit die flüchtigen Bombenbauer aus Jena eingeschätzt habe: „Also das Trio galt als eine Gruppe von militanten Rechtsextremisten, die gefährlich sind, aber nicht als Rechtsterroristen. (…) Der Aufwand, den wir betrieben haben, mit G10-Maßnahmen, mit Observationsmaßnahmen, mit vielen Werbemaßnahmen etc., den hätten wir nicht betrieben, wenn wir die nicht als gefährlich eingestuft hätten. Aber der Schluss zum Terrorismus ist nicht gezogen worden. Es war nicht bekannt, dass sie Menschen ermorden, dass es Terroristen sind. Das ist erst im November 2011, (…) unter der Bezeichnung „NSU“ bekannt geworden.“ Auf Nachfrage erklärte er, das man bei den Flüchtigen einen Rechtsterrorismus „damals nicht erkannt“ habe, da es ja „generell (für) einen Rechtsterrorismus (…) keinerlei Anhaltspunkte“ gegeben habe: Boos weiter: „Das war damals die Lesart, die es gegeben hat. Hohe Gefährlichkeit, Einzelpersonen, Kleinstgruppen, auch bis hin zur Tötung von Menschen, aber Rechtsterrorismus mit seinem logistischen Umfeld, dem Untertauchen, den falschen Papieren, dem ganzen logistischen Aufwand, den es dahinter gibt und mit gezielten Mordabsichten, Serientaten usw., das hat damals keiner für möglich gehalten.“[xviii] Diese Aussagen entsprachen nicht der Wahrheit, Boos und Vahrenhold haben den sächsischen Untersuchungsausschuss zum NSU belogen. [xix] Ende April 2000, als es darum ging, eine G10- Maßnahme zu zu begründen, war von Vahrenhold und Boss klar bejaht worden, dass „das Vorgehen der Gruppe (…) der Strategie terroristischer Gruppen“ ähnelt, nach der Selbstenttarnung des NSU wollten sie davon nichts gewusst haben. Ein Jahrzehnt später soll es nach ihren Bekundungen keinerlei Anhaltspunkte für Rechtsterrorismus gegeben haben.

Wir klagen Reinhard Boos und Olaf Vahrendhold an, eine rechtsterroristische Gefahr allgemein, und eine Gefahr des NSU-Netzwerkes im Besonderen vertuscht zu haben.

 

Hans-Peter Friedrich, Jg. 1957, Bundesinnenminister März 2011 – Dezember 2014

Friedrich stellte im Juli 2011 gemeinsam mit dem Präsidenten des BfVs Heinz Fromm den VS-Bericht für das Berichtsjahr 2010 vor. Er mahnte dabei zur Wachsamkeit „insbesondere gegenüber Terrorismus und Extremismus.“ Das Friedrich unterstellte BfV konstatierte in diesem Jahresbericht „eine wachsende Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und gewaltbereite Linksextremisten“. Immerhin sei „die Zahl der Rechtsextremisten (…) leicht“ zurückgegangen. Dieser beruhigende Befund wird im Bericht durch die Aussage unterstrichen: „Auch 2010 waren in Deutschland keine rechtsterroristischen Strukturen feststellbar. Rechtsextremistische Gewalt wird überwiegend spontan begangen“.[xx] Ein besonderes Besonders hob Friedrich bei der Pressekonferenz die „Gefahr der Gewaltspirale zwischen Rechts- und Linksextremisten“ her- vor. Linksextremisten, so Friedrich weiter seien „mehr Straftaten, bei denen Gewalt ausgeübt wurde“ zuzurechnen als Rechtsextremisten. Insgesamt, betonte der Bundesinnenminister, „schenkt sich die menschenverachtende Haltung von Links- und Rechtsautonomen nichts.“[xxi] Diese Deutung der Sicherheitslage der Bundesrepublik durch Friedrich erhielt entsprechende Presseresonanz. Die Deutsche Presseagentur notierte: „2010 gab es rückläufige Zahlen beim Rechts- und Linksextremismus. Nun hat sich das Bild geändert – die Zahl linksextremer Straftaten ist deutlich gestiegen. Der Innenminister fürchtet eine Gewaltspirale.“[xxii] Die Badische Zeitung sekundierte: „Linksextreme Gewalttäter machen der Polizei zurzeit deutlich mehr zu schaffen als rechtsextreme.“ Die Zeitung Handelsblatt sah gestützt auf die Ausführungen Friedrichs „Deutschland zunehmend im Visier von Linksterroristen“. [xxiii]

Ende Juli 2011 nahm Friedrich zu dem Massenmord des Neofaschisten Andres Breivik in Norwegen Stellung: „Unsere Sicherheitsbehörden beobachten auch die rechte Szene intensiv. Hinweise auf rechtsterroristische Aktivitäten liegen derzeit nicht vor.“ [xxiv] Mitte November 2011 entdeckte Friedrich plötzlich „eine neue Dimension rechtsextremistischer Gewalt.“ In den Tagesthemen erklärte er: „Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen geben könnte oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen.“ [xxv]

Ein Jahr nach der Selbstenttarnung des NSU bekräftigte Friedrich in einer aktuellen Stunde im Bundestag, dass „unser Versprechen, dass wir diese Verbrechen aufklären“ weiter bestehe. Sein Satz: „Wir tun das auch; denn Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz sind seit zwölf Monaten engagiert und mit Hochdruck dabei, …., fortzufahren, wurde von der Abgeordneten Renate Künast zutreffend mit der Aussage: „zu schreddern!“ beendet.[xxvi]  ließ sich der Selbstenttarnung des NSU über ein halbes Jahr Zeit um einen generellen Aktenvernichtungstop für das BfV zu erlassen.[xxvii]  Als die Abgeordneten des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages ihren Schlussbericht fertig gestellt hatten, musste dieser dem Bundesinnenministerium vorgelegt werden. Hier forderte Friedrich absoluten Quellenschutz.[xxviii] 118 Textstellen wurden beanstandet, 47 dieser Stellen sollten komplett gestrichen werden. „In vielen Fällen“, so die Begründung, seien „äußerst sensible Belange des Bundeswohls“ betroffen.

Dabei wollte Friedrichs Behörde auch eine mehrseitige Passage über ein „Positionspapier“ des BKA aus dem Februar des Jahres 1997 entfernen, in dem das BKA vermerkte dass sich führende Neonazis, gegen die ermittelt wurde, immer wieder als V-Personen des VS entpuppt hätten. „Bestimmte Aktionen“ der rechten Szene, so das BKA, hätten „ohne die innovativen Aktivitäten“ der Spitzel gar nicht erst stattgefunden. Aus der Sicht von Friedrich würde durch die „unreflektierte“ Veröffentlichung der BKA-Thesen das „Ansehen des Bundesamts“ für Verfassungsschutz beschädigt. Es werde „daher gebeten, die wörtliche Wiedergabe der zehn Thesen aus dem Abschlussbericht zu streichen.“ [xxix]

Wir klagen Hans-Peter Friedrich der Verhinderung vollständiger Aufklärung der Taten des NSU an.

 

Mathilde Koller, Jg. 1950, 2012 Leiterin des VS NRW[xxx]
Burkhard Schnieder, 2012 Mitarbeiter des VS NRW
Dirk Weinspach, Jg. 1969, 2012 Mitarbeiter des VS NRW
N.N., Mitarbeiter*innen des BKA, befasst mit den Ermittlungen zur Spur „Johann Helfer“

Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 gab Schnieder in Vertretung von Koller zur Verwendung in dem beim GBA gegen Beate Zschäpe u.a. geführten Ermittlungsverfahre folgende dienstliche Erklärung ab: „Am 08.02.2012 übergab mir das Bundesamt für Verfassungsschutz Phantombilder des Täters des Sprengstoffanschlages auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln am 19.01.2001.Eine Überprüfung relevanter Personen der örtlichen neonazistischen Szene hat ergeben, dass ein Mitglied der sogenannten Kameradschaft Walter Spangenberg aus Köln Ähnlichkeiten mit den Phantombildern aufweist. Es handelt sich hierbei um Johann Helfer, [….] Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung bestehen nicht.“ Diese Erklärung wurde bereits einen Tag nach der Anfrage getroffen. Am 10. Februar 2012 übergaben Schnieder und Weinspach sie persönlich dem GBA, der sie seinerseits am selben Tag an das BKA weiterleitete.

Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landes NRW erklärte Koller dazu: „Die Leute, die diese Person geführthaben, haben mir versichert, dass er eigentlich kein Rechtsextremist ist und dass er im Grunde nur im Auftrag von uns die Szene ausforscht. Im Grunde kann man dann schon diesen Vorhalt machen, dass man sagt: Ich schließe eine Ähnlichkeit nicht aus. Man muss das Ganze aber auch mit Augenmaß machen. Und ob Sie jetzt eine Tatbeteiligung ausschließen: Das ist dann die subjektive Wahrnehmung. Das war damals die Meinung des Hauses, also des Fachbereichs, dass man gesagt hat: Der hatte damit nichts zu tun.”

Zwischen 1989 und 2012 war Johann Helfer V-Person des LfV NRW. Johann Helfer selbst beschrieb im Frühjahr 2003 in einem „Gespräch“ mit der Zeitung „Der Gegenangriff“ der Naziorganisation KDS seinen Werdegang im Neonazismus wie folgt: „Wehrsportgruppe, Nationalistische Front, bis 1994 Mitglied der FAP, 1998 Mitbegründer der Kameradschaft Köln, 1999 kurz nach der Gründung Mitglied des KDS (Kampfbund Deutscher Sozialisten).“ Er sei „mit der Ehrenurkunde des Landesverbandes der FAP in Nordrhein-Westfalen“ und dem silbernen Ehrenzeichen des KDS ausgezeichnet worden. Helfer wurde im Jahr 1985 zu einer Jugendstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Diese Strafe er- wähnte der Bericht des LfV NRW an die GBA nicht. 1987 wurde er als Kontaktperson des „Heimatschutzverbandes“ in einer Anzeige im „Internationalen Waffenspiegel“ aufgeführt. Der antikommunistische Verband orientierte sich in Richtung eines „Werwolf“-Konzeptes, wie es in den 1990er Jahren auch in der militanten Neonazi-Szene diskutiert wurde und führte in der Eifel Wehrsportübungen mit Schusswaffen durch. In der Naziorganisation „Kameradschaft Köln“ nahm Helfer die Funktion des stellvertretenden Kameradschaftsführers ein, und trat als Redner auf zahlreichen internen Veranstaltungen auf. In dem KDS avancierte er zum „stellvertretenden Gausekretär Rheinland“. Hier agierte er als rechte Hand des in der Öffentlichkeit als „Hitler von Köln“ bezeichneten Nazis Axel Reitz. Der KDS unterhielt Verbindungen zu zahlreichen Kadern der Neonazi-Szene in Deutschland, aber auch zu Gruppen wie der „Dänischen Nationalsozialistischen Bewegung“, die wiederum enge Verbindungen zum B&H-Netzwerk in Skandinavien unterhielt. Zuletzt wurde die KDS-Geschäftsstelle vom Mitglied der Organisationsleitung Thomas Gerlach aus Thüringen geführt. Gerlach ist auch Mitglied der „Hammerskins“. Aufgrund seiner Kontakte zur Unterstützer*innenszene des NSU-Kerntrios musste er mehrfach als Zeuge im Münchener NSU-Prozess aussagen.[xxxi]

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW stellte in seinem Abschlussbericht fest, dass „erhebliche Zweifel“ an der von der BAW in ihrer Anklageschrift behaupteten Täterschaft von Mundlos bzw. Böhnhardt für den Anschlag in der Kölner Probsteigasse bestehen und zieht stattdessen „eine weitere — bislang nicht identifizierte — Person als mögliches Mitglied oder Unterstützer des NSU“ oder eine „völlig andere, nicht dem NSU zuzurechnende Person“ als Täter in Betracht. [xxxii] Der Ausschuss sah „nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keine Belege dafür, dass Johann Helfer die Sprengfalle in dem Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse hinterlassen hat oder in sonstiger Weise an dem Anschlag in der Probsteigasse beteiligt gewesen ist.“ Gleichwohl ist der Ausschuss der Ansicht, dass die die Spuren, die auf Helfer als Mittäter oder Unterstützer deuteten, nur unzureichend verfolgt worden. Von den ermittelnden BKA-Beamt*innen sei diesbezüglich nur mit außerordentlich schlechten Fotovorlagen gegenüber Zeug*innen gearbeitet worden, die damit keine Person als Täter identifizieren konnten.[xxxiii] Die durch das BKA erstellten Wahllichtbildvorlagen hätten den Standards guter Ermittlungsarbeit nicht entsprochen. Trotzdem seien nach zwei minderwertigen Wahllichtbildvorlagen, in dem die Zeugen des NSU-Anschlags in der Probsteigasse den Zeugen Johann Helfer nicht als Ableger der Sprengfalle wiedererkannten, keine weiteren Ermittlungen mehr durchgeführt worden. Weiter heißt es in dem Ausschussbericht: „Nicht nachzuvollziehen und ebenfalls zu kritisieren ist, dass die Rechercheergebnisse des Verfassungsschutzes NRW nicht die ermittelnden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des BKA erreichten. Diesen war nur die erste, knapp gehaltene dienstliche Erklärung vom 9. Februar 2012 bekannt. Die dienstliche Erklärung, welche durch den Verfassungsschutz NRW im Internet erlangte Fotos von Johann Helfer enthielt, wurde, ohne dass ein sachlicher Grund dafür erkennbar ist, seitens des Verfassungsschutzes NRW als Verschlusssache eingestuft. (…) Im Übrigen verwundert, dass es dem Verfassungsschutz NRW nicht möglich war, Foto-und/oder Videomaterial von Johann Helfer aus den Jahren 2000 oder 2001 aufzufinden, obwohl er immerhin in verschiedenen Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes NRW aktiv war. (…) Schließlich ist es unerklärlich, warum der Verfassungsschutz NRW das Foto, auf dem eine Sachbearbeiterin des BfV erstmals eine Ähnlichkeit zwischen Johann Helfer und dem Phantombild feststellte, nicht dem GBA übergab. Zwar ist dem Ausschuss nicht bekannt, aus welchem Jahr dieses Foto stammt, jedoch wäre es aufgrund seiner guten Qualität für eine Wahllichtbildvorlage sehr geeignet gewesen – jedenfalls geeigneter, als die vom VS NRW dem GBA zur Verfügung gestellte Ganzkörperaufnahme. Durch das Vorenthalten dieses Fotos hat der VS NRW die Ermittlungen in der Spur „Helfer“ beeinträchtigt.“[xxxiv]

Wir klagen Mathilde Koller, Burkhard Schnieder und Dirk Weinspach an, die Ermittlungen in der Spur „Johann Helfer“ beeinträchtigt zu haben. Die mit den Ermittlungen zur Spur „Johann Helfer“ befassten Mitarbeiter*innen des BKA klagen wir an, unzureichend ermittelt zu haben. Dadurch haben sie die vollständige Aufklärung des NSU-Komplexes be- und verhindert.

 

->>> 9 Die Verhinderung strafrechtlicher Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen durch die Bundesanwaltschaft
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[i] Michael Grabenströer, Bouffier verteidigt Schweigen / Generalstaatsanwalt gibt Innenminister bei „Dönermordfall“ recht, in: FR v.19.07.2006, S. 37

[ii] Hessischer Landtag Innenausschuss Wiesbaden, Protokoll vom 17. Juli 2006 INA/16/60 TOP 1: „Aktueller Sachstand zu einer möglichen Verstrickung eines Bediensteten des Verfassungsschutzes in eine Vielzahl von Morden“, S. 6; siehe auch Vorhalt Sebastian Edathy in: Vernehmung von Ministerpräsident Volker Bouffier, in: BT-UA-NSU-PROT, a.a.O., S. 24

[iii] Thomas Moser, Gestern „NSU“ – heute „Amri“? / Erstaunliche Parallelen in zwei Mordkomplexen: Untersuchungsausschuss des Bundestages stößt im NSU-Skandal auf weitere Rätsel um V-Leute und V-Leute-Führer, auf: Telepolis vom 22.1.2017, URL: https://www.heise.de/tp/features/Gestern-NSU-heute-Amri-3604524.html

[iv]Stefan Aust, Dirk Laabs, Heimatschutz, S. 19 / 20

[v]Vorhalt von Petra Pau, Obmann der Linksfraktion im 2. BT-UA-NSU, zitiert nach: Toralf Staudt, Die Geheimnisse des Lothar Lingen / Vor fünf Jahren wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz unter rätselhaften Umständen Akten aus dem NSU-Umfeld vernichtet. Neue Recherchen setzen die Verantwortlichen unter Druck, in: ZEIT Nr. 4 vom 19.1.2017, URL: http://www.zeit.de/2017/04/verfassungsschutz-lothar-lingen-akten-nsu-umfeld-vernichtung/komplettansicht

[vi]Ulrich Stoll, Geschredderte NSU-Akten / Auch fünf Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ bleibt die Rolle des Verfassungsschutzes und der Bundesanwaltschaft bei der NSU- Aufklärung undurchsichtig, auf: ZDF / Frontal 21 vom 1.11.2016, URL: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-clip-1-100.html

Mehrere Nebenklagevertreter, Die Aufklärung staatlicher Mitverantwortung kann nicht ausgeklammert werden, PM vom 2.6.2016, URL: https://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/06/02/02-06-2016-presseerklaerung/

[vii] „Frank Jansen, Ein Interview mit Verfassungsschutz-Vize Fritsche: „Die Waffenfunde bereiten Sorge“ / Die Zahl rechtsextremer Straftaten bleibt hoch, in: TSP vom 4.8.1999

[viii] Statement von Staatssekretär Fritsche vor dem BT-UA-NSU vom 18.10.2012, URL: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2012/10/fritsche_nsu.html

[ix] THUE-UA-NSU, S. 1210 / 1211; Thomas Moser, Dampfkessel NSU-Ausschuss, in: Kontext vom 16.3.2013, URL: https://linksunten.indymedia.org/de/node/81337; Jana Simon, Es geschah an einem Montag  / Hätte man die Taten des NSU-Terrortrios verhindern können? Diese Frage stellen sich zwei Polizisten, die wissen, dass eine Chance vertan wurde, in: ZEIT-Magazin Nr. 25 vom 13.6.2013, URL:  http://www.zeit.de/2013/25/nsu-mordserie-ermittlungen-thueringen-lka-verfassungsschutz/komplettansicht; Thomas Moser, Abgeordnete, die aufklären wollen und nicht können / Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages scheitert an der Exekutive, in: Geheimsache NS. 173 – 176; nsu-watch, Thüringer LKA und BKA legen sich die Karten – Eine bisher nicht bekannte Adress- und Telefonliste und konkrete, nicht verfolgte Fahndungsansätze Bericht von der 57. Sitzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum NSU vom 1. März 2013. Als Zeugen waren anwesend: Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Jürgen Dressler des Thüringer LKA, Kriminalhauptkommissar (KHK) Michael Brümmendorf des BKA (…) Protokoll vom 7.3.2013, URL: https://www.nsu-watch.info/2013/03/thuringer-lka-und-bka-legen-sich-die-karten-eine-bisher-nicht-bekannte-adress-und-telefonliste-und-konkrete-nicht-verfolgte-fahndungsansatze/; Hajo Funke, Micha Brumlik, Auf dem Weg zum »tiefen Staat«?  Die Bundesrepublik und die Übermacht der Dienste, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 8 vom August 2013, S.  77-84, URL: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/auf-dem-weg-zum-%C2%BBtiefen-staat%C2%AB

[x] Jana Simon, NSU-Mordserie: Es geschah an einem Montag  / Hätte man die Taten des NSU-Terrortrios verhindern können? Diese Frage stellen sich zwei Polizisten, die wissen, dass eine Chance vertan wurde, auf: ZEIT-Online vom 13.6.2013, URL: http://www.zeit.de/2013/25/nsu-mordserie-ermittlungen-thueringen-lka-verfassungsschutz/komplettansicht

[xi] THUE-UA-NSU, S. 1755

Hajo Funke, Micha Brumlik, Auf dem Weg zum »tiefen Staat«?  Die Bundesrepublik und die Übermacht der Dienste, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 8 vom August 2013, S.  77-84, URL: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/auf-dem-weg-zum-%C2%BBtiefen-staat%C2%AB

Julia Jüttner, LKA gegen BKA im NSU-Ausschuss Schlampereien, Lügen, Gedächtnislücken  / Premiere im Berliner NSU-Untersuchungsausschuss: Ein LKA- und ein BKA-Ermittler mussten bei einer Gegenüberstellung aussagen. Es ging um eine Liste mit Kontakten des NSU-Terrortrios, die nie ausgewertet wurde. Welcher der beiden ist daran schuld, wer lügt? auf: SPON vom 1.3.2013, URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gegenueberstellung-im-nsu-ausschuss-lka-und-bka-sagen-aus-a-886416.html

Nsu-watch, Thüringer LKA und BKA legen sich die Karten – Eine bisher nicht bekannte Adress- und Telefonliste und konkrete, nicht verfolgte Fahndungsansätze Bericht von der 57. Sitzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum NSU vom 1. März 2013, vom 7.3.2013, URL: https://www.nsu-watch.info/2013/03/thuringer-lka-und-bka-legen-sich-die-karten-eine-bisher-nicht-bekannte-adress-und-telefonliste-und-konkrete-nicht-verfolgte-fahndungsansatze/

[xii] Eintrag BMI: http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Beamtete-Staatssekretaere/Hans-Georg-Engelke/hans-georg-engelke_node.html.

[xiii] Stefan Aust, Dirk Laabs, Heimatschutz, München S. 858

[xiv] Toralf Staudt, Die Geheimnisse des Lothar Lingen / Vor fünf Jahren wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz unter rätselhaften Umständen Akten aus dem NSU-Umfeld vernichtet. Neue Recherchen setzen die Verantwortlichen unter Druck, in: ZEIT Nr. 4 vom 19.1.2017, URL: http://www.zeit.de/2017/04/verfassungsschutz-lothar-lingen-akten-nsu-umfeld-vernichtung/komplettansicht

[xv] http://biographie.fechten.org/fechter/dr.%20olaf.vahrenhold.

[xvi] Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Jahresbericht 2000, S. 15.

[xvii] Abweichender Bericht der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 3. Untersuchungsausschuss der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages: u.a. „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“, 2c Strafanzeige gegen Reinhard Boos und Dr. Olaf Vahrenhold wegen des Verdachts falscher uneidlicher Aussage (24.06.2013) in: (Anhang) (Protokoll der Vernehmung im sächsischen UA zum NSU vom 4.3.2013, S. 22 / 23).

[xviii] Abweichender Bericht der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 3. Untersuchungsausschuss der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages: u.a. „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“, 2c Strafanzeige gegen Reinhard Boos und Dr. Olaf Vahrenhold wegen des Verdachts falscher uneidlicher Aussage (24.06.2013) in: (Anhang) (Protokoll der Vernehmung im sächsischen UA zum NSU vom 4.3.2013, S. 22 / 23).

[xix] Johannes Lichdi, GRÜNE Abgeordnete erstatten Strafanzeige gegen Boos und Vahrenhold, PM 2013-169 vom 25.6.2013, URL: http://www.johannes-lichdi.de/pm+M565e89b64e4.html siehe auch: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/…/user…/Strafanzeige_Falschaussage_UA.pdf

[xx] Bundesamt für Verfassungsschutz« (BfV) Jahresbericht 2010, S. 57, URL: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/vsb2010.pdf?__blob=publicationFile.

[xxi] Bundesregierung, Webside vom 1.7.2011, URL: https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2011/07/2011-07-01-verfassungsschutzbericht-2010.html.

[xxii] DPA, Verfassungsschutzbericht Friedrich: Gefahr einer Gewaltspirale von Links und Rechts / 2010 gab es rückläufige Zahlen beim Rechts- und Linksextremismus. Nun hat sich das Bild geändert – die Zahl linksextremer Straftaten ist deutlich gestiegen. Der Innenminister fürchtet eine Gewaltspirale, in: TSP vom 1.7.2011, URL: http://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutzbericht-friedrich-gefahr-einer-gewaltspirale-von-links-und-rechts/4347516.html.

[xxiii] O.N., Verfassungsschutzbericht / Deutschland zunehmend im Visier von Linksterroristen / In Deutschland haben linksextremistische Straftaten drastisch zugenommen, in: Handelsblatt online vom 1.7.2011, URL: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsschutzbericht-deutschland-zunehmend-im-visier-von-linksterroristen/4346040.html

Siehe auch: Frank Jansen, Verfassungsschutzbericht / Linke Chaoten schlagen immer häufiger zu / Politisch motivierte Gewalttaten fordern in Deutschland immer mehr Opfer. Die Bedrohung durch militante Islamisten schätzt der Verfassungsschutz aber als weitaus größer ein, in: TSP vom 1.7.2011, URL: http://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutzbericht-linke-chaoten-schlagen-immer-haeufiger-zu/4349540.html.

[xxiv] Michael Backhaus, Müssen wir Deutschen mit rechtem Amoklauf rechnen? / Friedrich über die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland und die Gefahr fanatisierter Einzeltäter, (Interview) in: »Bild am Sonntag“ vom 25.7.2011, URL: http://www.bild.de/politik/inland/norwegen-massaker/muessen-wir-in-deutschland-mit-amoklauf-rechnen-19021612.bild.html.

[xxv] Statement in den Tagesthemen vom 16.11.2001, zitiert nach: Ulrich Neumann, Anton Maegerle, Rechter Terror Die Behörden wussten viel mehr über den NSU als bisher bekannt. auf Report Mainz / ARD vom 21.5.2013, (Manuskript) URL: http://www.swr.de/report/rechter-terror/-/id=233454/did=11274576/nid=233454/18t5j4q/.

[xxvi] Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht der 204. Sitzung, Plenarprotokoll 17/204 vom 8.1..2012, S. 24728

[xxvii] Matthias Gebauer, NSU-Affäre Innenministerium ordnete Vernichtung weiterer Akten an / Der Verfassungsschutz muss eine neue Schredderaktion einräumen: Auf Geheiß des Innenministeriums wurden weitere Akten über das rechte Milieu vernichtet – wieder nur Tage nach dem Auffliegen der NSU-Terror-Zelle. Hinweise auf das Killer-Trio sollen aber nicht gelöscht worden, auf: SPON vom 19.7.2012, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsu-innenministerium-liess-akten-beim-verfassungsschutz-schreddern-a-845222.html; O.N., Rechtsextremismus NSU-Ausschuss fordert sofortigen Aktenvernichtungsstopp / Politiker von Koalition und Opposition sind empört: Die Vernichtung von Behördenakten mit Bezug zum Rechtsextremismus auf Anordnung des Innenministeriums sei „politisch unsensibel“. Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses verlangten einen sofortigen Stopp des Aktenschredderns, auf: SPON vom 19.7.2012, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsu-ausschuss-fordert-sofortigen-aktenvernichtungsstopp-a-845295.html

[xxviii] Peter Carstens Friedrich beharrt auf Quellenschutz / Innenminister Friedrich hat Streichungen im Abschlussbericht des NSU-Ausschusses gerechtfertigt. Sie dienten dem Quellenschutz – selbst wenn manche Namen von V-Leuten schon öffentlich bekannt geworden seien, auf: FAZ.NET vom 19.8.2013, URL: http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-friedrich-beharrt-auf-quellenschutz-12538255.html

[xxix] Maik Baumgärtner, Hubert Gude, Sven Röbel und Jörg Schindler, RECHTSTERRORISMUS „Äußerst sensible Belange“ / Der NSU-Untersuchungsausschuss legt in dieser Woche seinen Abschlussbericht vor. Bis zuletzt drängten die Geheimdienste auf die Streichung von Passagen, die für sie heikel sind, in: SPIEGEL Nr. 34 vom 19.8.2013, S. 24 – 25 URL: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-107728889.html

Siehe auch: Johanna Treblin, NSU-Bericht mit Leerstellen / Bundesinnenministerium lässt Textpassagen streichen / Der NSU-Untersuchungsausschuss will diese Woche seinen Abschlussbericht vorlegen. Nach der Intervention des Innenministeriums wird er um einige Textstellen kürzer ausfallen, in: Neues Deutschland vom 19.8.2013, URL: https://www.neues-deutschland.de/artikel/830640.nsu-bericht-mit-leerstellen.html

[xxx] Alle in diesem Abschnitt nicht anders gekennzeichneten Zitate stammen aus: NRW-UA-NSU (…) betreffend 1. die Aktivitäten der rechtsterroristischen Gruppierung NSU und eventueller Unterstütze-rinnen und Unterstützer insbesondere in der rechtsradikalen Szene in Nordrhein-Westfalen von Oktober 1991 bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses, Drs. 16/14400 vom 31.3.2017, URL: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14400.pdf

[xxxi] O.N., Die politische Laufbahn des Johann H., auf: nsu-watch vom 17. Juni 2015, URL: http://nrw.nsu-watch.info/die-politische-laufbahn-des-johann-h/; Johannes Lohmann und Maria Breczinski, Der Fall Johann H. / Kölner Neonazi-Aktivist war V-Mann des Verfassungsschutzes, in: Lotta Nr. 59 vom 8.8.2015, URL: https://www.lotta-magazin.de/ausgabe/59/der-fall-johann-h

[xxxii] NRW-UA-NSU, Drs. 16/14400 vom 31.3.2017, URL: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14400.pdf, S. 313ff

[xxxiii] NRW-UA-NSU, Drs. 16/14400 vom 31.3.2017, URL: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14400.pdf; Siehe auch: Fanny Schneider, Kim Finke und Maria Breczinski, Keine umfassende Aufklärung / NSU-Untersuchungsausschuss NRW legt seinen Abschlussbericht vor, in: Lotta Nr. 66 vom 22.4.2017, URL: https://www.lotta-magazin.de/ausgabe/66/keine-umfassende-aufkl-rung

[xxxiv] Alles NRW-UA-NSU, Drs. 16/14400 vom 31.3.2017, S. 315ff.