2 Die gesellschaftliche Akzeptanz und das Klima der Straffreiheit angesichts rassistischer Gewalt während der Geburtsstunde des NSU in den 1990er Jahren

 

Einleitung

Wir klagen all diejenigen an, deren Handeln und Unterlassen angesichts der rassistischen Gewalt in den 1990er Jahren ein Klima der Straffreiheit für die Täter*innen geschaffen hat. Diese rassistische Gewalt flankierte und prägte die deutsche Vereinigung. Sie war Ausdruck einer weit verbreiteten Sehnsucht nach einer neuerlichen volksgemeinschaftlichen Homogenisierung der deutschen Gesellschaft. In Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln, Solingen und an unzähligen anderen Orten wurden Menschen verletzt und getötet. Die Taten des NSU sind ohne die Kontinuität dieser rechten Gewalt nicht zu verstehen. Wir klagen die geistigen Brandstifter in Politik und Medien an, deren Rhetorik die rassistischen Vollstrecker*innen ermunterte. Wir klagen die Verharmlosung und Entpolitisierung der Taten als „Jugendgewalt“ durch Vertreter*innen der politischen Elite und durch Ermittlungsbeamte an. Wir klagen die opportunistische politische Indienstnahme der rassistischen Gewalt durch die große Koalition derjenigen an, die das Recht auf Asyl abschaffen wollten. Wir klagen die an, welche die Neonazis zu Adressaten von sozialer Fürsorge und „akzeptierender Jugendsozialarbeit“ machten und ihnen Treffpunkte sowie Veranstaltungsorte auf staatliche Kosten verschafften. Wir klagen den aktiven Schutz an, den die Polizei den Täter*innen dadurch gewährte, dass sie Antifaschist*innen mit Gewalt daran hinderte, sich ihnen entgegenzustellen. Wir klagen die umfassende Straffreiheit vieler Täter*innen an, die die neonazistischen Netzwerke stärkte.

 

Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, 22-26. August 1992, und politische Reaktion

Die direkte Vorgeschichte des Pogroms von Rostock ist der neonazistische Rudolf Hess-„Gedenkmarsch“ in Rudolstadt. Dieser fand am 17. August 1992 statt und wurde maßgeblich organisiert von Kai Dalek, V-Person des LfV Bayern (s. gleichnamigen Eintrag). An der Demonstration nahmen unbehindert von der Polizei etwa 2.000 Nazis teil, darunter Tino Brandt (s. gleichnamigen Eintrag). Ein paar Tage später kam es in Rostock-Lichtenhagen zum Pogrom: Tagelang wurde von einem mordbereiten Mob die ZAST (Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber) so lange belagert und bedroht, bis die Geflüchteten von den Ordnungsbehörden evakuiert werden mussten. In den Abendstunden des 24. August des Jahres 1992 versammelten sich vor dem sog. Sonnenblumenhaus, in dem viele Arbeitsmigrant*innen aus Vietnam lebten, wenigstens 3.000 Leute. Sie skandierten Parolen wie «Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!», «Sieg Heil!» oder «Wir kriegen euch alle!» und versuchten das Wohnhaus in Brand zu setzen. Parallel dazu waren Imbisse geöffnet, gegrillte Würstchen konnten vor Ort käuflich erworben werden. Die keineswegs überraschten, gleichwohl personell nur schwach vertretenen Polizeikräfte, erhielten noch im Verlauf der Auseinandersetzungen den Befehl, den Schutz des Wohnhauses in der Mecklenburger Straße 18 einzustellen und abzuziehen. Die Bewohner*innen dieses Hauses wurden für mehrere Stunden dem brandschatzen- den Mob überlassen, der Notruf der lokalen Polizei war für sie nicht mehr erreichbar. Für sie bestand akute Lebensgefahr. Die Feuerwehr wurde über Stunden von der Menge am Löschen gehindert. Sowohl die politischen als auch die polizeilichen Verantwortungsträger waren für mehrere Stunden von der Bildfläche verschwunden. Am Ende war es lediglich einer Reihe von glücklichen Umständen zu verdanken, dass es den rassistischen Angreifern misslang Bewohner*innen des Sonnenblumenhaus, die nicht mehr von der Polizei geschützt wurden, zu töten.

Den Eingeschlossenen, darunter der Ausländerbeauftragte der Stadt Rostock und ein ZDF-Kamerateam, gelang es über das Dach vor dem Rauch und den Attacken zu fliehen. Viele der Täter*innen hatten ihre gemeinschaftlichen Taten selbst filmisch oder fotografisch festgehalten oder wurden anderweitig aufgenommen. Dennoch beschäftigte sich in der Folge lediglich ein Strafverfahren mit den Brandstiftungen vom 24. August 1992. Erst im Juni 2002 wurden vier Angeklagte nicht nur der Brandstiftung, sondern auch des versuchten Mordes beschuldigt, und zu Bewährungstrafen verurteilt. Der Angeklagte Ronny Sanne erklärte vor Gericht: „Es war ein Riesenabenteuer. […] Ich war Teil der Meute, die Menschen Todesangst eingejagt hat.“ Kurz vor der Selbstenttarnung des NSU wurde Sanne von Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, freundschaftlich empfangen.

Kurze Zeit nach dem Pogrom in Rostock kam es durch die Zustimmung der SPD zu einer Änderung des Asylrechtsparagraphen im Grundgesetz, die diesen faktisch zur Makulatur machte. Die herrschenden Parteien leisteten dem rechten Druck auf der Straße Folge. Für die Nazis war dies ein Zeichen, dass mitunter tödliche Gewalt sich lohnt. Zeitgleich zur Ratifizierung im Bundestag im Mai 1993 wurden Gürsün İnce, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç durch einen von vier Nazis ausgeführten Brandanschlag auf ihr Wohnhaus in Solingen ermordet. Die Ermittlungen ergaben, dass zwei der Angreifer in einer Kampfsportschule von Bernd Schmitt ausgebildet wurden – ebenfalls ein Nazi und als V-Person des VS in NRW staatlich alimentiert.

Wir klagen alle Beteiligten des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen, darunter organisierte Nazis, sonstige Mittäter*innen oder Schaulustige, des gemeinschaftlich ausgeführten Angriffs auf Geflüchtete und Migrant*innen an. Und wir klagen die Politik an, die diesen Angriffen mit der de facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl entgegengekommen ist.

 

Angela Merkel, Jg. 1954, Bundesministerin für Frauen und Jugend 1991 – 1994

Wir klagen die ehemalige CDU/FDP-Bundesregierung und ihre Bundesjugendministerin Angela Merkel an, die Ende 1991 als Reaktion auf das Pogrom von Hoyerswerda das von Merkel geleitete „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ (AgAG) initiierte, welches den Aufbau der Jugendarbeit in Ostdeutschland entscheidend geprägt hat. Die staatliche Förderung der Arbeit mit rechten Jugendlichen entsprechend des AgAG schuf faktisch Freizeitangebote und Vernetzungsmöglichkeiten für diese. Einige dieser Jugendlichen wurden später zu Mitgliedern oder wichtigen Unterstützer*innen des NSU. Neonazismus wurde zu einem Problem männlicher, gewaltbereiter und angeblich desintegrierter Jugendlicher in Ostdeutschland reduziert und die Nazis zu „Moderneverlierern“ verklärt. Die Betroffenen rassistischer und rechter Gewalt wurden weitgehend ignoriert. Ein Teil der durch das „Aktionsprogramm“ geförderten Projekte fokussierte direkt auf die Arbeit mit neonazistisch orientierten Jugendlichen.[i] Zwischen 1992 und 1996 wurden in Ostdeutschland und Ost-Berlin etwa dreißig Projekte gefördert, die mit rechten Jugendcliquen arbeiteten.[ii] Von den 144 Projekten, die im Rahmen von AgAG mit jährlich insgesamt 20 Millionen DM gefördert wurden, richteten sich nur 11 an nicht-weiße Jugendliche. Nicht eines wendete sich an jugendliche Geflüchtete.[iii] Mit Sicherheit wurden sechs Projekte gefördert, die mindestens zeitweise direkt von neonazistischen Kadern und rechten Sozialarbeitern mitbetrieben und von Neonazistrukturen aktiv genutzt wurden.

Dazu zählten zum Beispiel:

  1. Der Jugendclub Dichterweg in Weimar: Merkel besuchte das Haus 1992. Unter der Reichskriegsflagge sitzend, soll sie einen eher positiven Eindruck gehabt haben.[iv] Auch in anderen Fällen besuchte Merkel Neonazis in ihren Jugendclubs.
  2. Der Jugendclub „Winzerclub“ in Jena: Auf den Bildern der Einweihung 1991 ist Uwe Mundlos mit schwarz-rot-goldenen Hosenträgern, Bomberjacke und Springerstiefeln neben dem Sozialarbeiter Thomas Grund sowie dem Leiter des Jenaer Jugendamtes zu sehen.[v] Auch Beate Zschäpe besuchte den Jugendclub im Stadtteil Winzerla. Sozialarbeiter Grund ist bis heute der Ansicht, dass Zschäpe zur damaligen Zeit „ein völlig farbloses Mädchen“ gewesen sei, die ihre Zeit vor allem mit der Partnersuche verbracht hätte.[vi] Ab 1993 besuchte Zschäpe gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos den „Winzerclub“. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits mit André Kapke (s. gleichnamigen Eintrag) und Ralf Wohlleben bekannt. Der Jugendclub, in dem Mundlos und Böhnhardt erst sehr spät 1994 wegen anhaltender neonazistischer Äußerungen Hausverbot erhielten, arbeitete noch bis 1996 mit rechten Jugendlichen.[vii]
  3. Der Jugendtreff Piccolo in Chemnitz: Dieser wurde im Jahr 2000 sogar vom sächsischen LfV im Zuge von operativen Maßnahmen, u.a. gegen Jan Werner, Thomas Starke und Mandy Struck an erster Stelle als möglicher Anlaufpunkt der rechten Szene in Chemnitz genannt.[viii] Das neonazistische Helfer*innennetzwerk, welches die Untergetauchten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe über zwei Jahre lang in Chemnitzer Wohnungen unterbrachte sowie mit Ausweispapieren und Geld unterstützte, gehörte zu den Gästen des Jugendclubs.[ix] Im NSU-Prozess vor dem OLG München wurde deutlich: „Vormittags richteten die Neonazis eine Wohnung für die gesuchten Kameraden (…) in der Wolgograder Straße ein, am Abend traf man sich – ohne das Trio – zum Billard-Spielen im (…) ‚Piccolo’“.[x] Der Jugendclub wurde 2001 geschlossen.

Das Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit mit rechten Jugendlichen wurde Ende der 1980er Jahre an der Hochschule Bremen von Franz-Josef Krafeld und anderen Pädagog*innen entwickelt und stellte für viele Jugendarbeiter*innen im AgAG-Programm die Grundlage ihrer Arbeit dar.[xi] Die akzeptierende Jugendarbeit ging von der These aus, dass mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Integration von rechten Jugendlichen auch die Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten zunehme. Die Schaffung sozialer Räume und das akzeptierte Zeigen von rechten Codes und Symbolen führte zu einer rechten Hegemonie in vielen Einrichtungen. Rechte Bands konnten über einen längeren Zeitraum in Jugendzentren proben oder Konzerte abhalten, ohne dass Fachkräfte intervenierten.[xii] Neonazistische Szenen wurden mancherorts stabilisiert und nicht-rechte und nicht-weiße Jugendliche verdrängt.[xiii]

Die Vertreter*innen der akzeptierenden Jugendarbeit müssen sich fragen lassen: Wurden durch das Konzept in den 1990er Jahren Anlaufpunkte geschaffen, die wichtige Bausteine in der Entstehungsgeschichte des NSU darstellten? Halfen diese Anlaufpunkte, jenes völkische Netzwerk zu schaffen, dass die rassistische Mord- und Anschlagsserie des NSU ermöglicht hat? Die Jugendarbeiter*innen, die mit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gearbeitet haben, wussten, dass es sich bei den Jugendlichen in ihren Einrichtungen um Neonazis handelte. Auch, wenn sie eine Mordserie wie die des NSU nicht vorausahnen konnten, mussten sie angesichts der Pogrome und Anschläge dieser Jahre wissen: Unter ihren Klient*innen waren Jugendliche, die zum Mord fähig waren. Daraus hätten sie Konsequenzen ziehen und das Konzept der akzeptierenden Arbeit (früher und schneller) beenden müssen.

Wir klagen die ehemalige Bundesjugendministerin Angela Merkel an, mit ihrem Programm der akzeptierenden Jugendsozialarbeit systematisch Neonazi-Netzwerke verharmlost, gestärkt und mitermöglicht zu haben, die teilweise auch dem späteren NSU-Netzwerk zuzurechnen sind.

 

Siegfried Kordus, Jg. 1949, leitender Kriminaldirektor

Kordus war während des Pogroms in Rostock im August 1992 der zuständige Gesamteinsatzleiter der Polizei. Er ist verantwortlich dafür, dass am Montag, den 24. August, um 21.00 Uhr der Polizeischutz vor dem Wohnheim vietnamesischer Migrant*innen abgezogen wurde – und zwar trotz eines rassistischen Mobs von mehreren hundert Personen vor dem Haus. Nach Abzug der Polizei wurden Brandanschläge auf das Haus verübt und die Bewohner*innen konnten sich vor den Flammen nur mit Mühe auf das Hausdach retten. Kordus erklärte später, zum Tatzeitpunkt in seine Wohnung gefahren zu sein, um mehrstündig „Arbeitsbereitschaft durch Wäschewechsel aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen“.[xiv] Jedenfalls wurde Kordus „vom Landespolizeiamt in der Nacht vom 24. zum 25. August in der Zeit zwischen 19.35 Uhr und 21.22 Uhr nicht erreicht“.[xv] Ferner behauptete er, dass es für den Abend des 24. August 1992 „in der gesamten Bundesrepublik (…) keine Unterstützungskräfte mehr“ gegeben habe; Zeitungsrecherchen sollten jedoch ergeben, dass weder an die Berliner Polizei noch an Polizeieinheiten anderer Bundesländer Amtshilfeersuchen gestellt worden waren. [xvi]

Kordus erklärte zu den Zusammenrottungen vor dem Wohnheim u.a.: „Dass die Bürger auf die Straße gehen, können und dürfen die Polizei nicht dazu veranlassen, sofort mit Helm und Schild vor allen möglichen Türen zu stehen. Denn hier wird doch etwas gemacht, auch wenn es nach dem Versammlungsgesetz der Anmeldung bedurft hätte, äähh, was Bürgerwillen ist und was Bürger also als ihren Willen öffentlich dokumentieren wollen.“ [xvii] Gegen Kordus und seinen Stellvertreter Jürgen Deckert wurde im März 1994 eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung erhoben. Die Rostocker Staatsanwaltschaft hielt es für erwiesen, dass die beiden Beamten „in der betreffenden Krawallnacht hätten erkennen müssen, dass die Asylbewerberstelle und das Vietnamesenwohnheim im Stadtteil Lichtenhagen bedroht waren und in Gefahr standen, in Brand gesetzt zu werden.“[xviii] Die Anklage wurde jedoch von dem zuständigen Gericht nicht zugelassen – der Nachweis, durch Unterlassen eine Handlung befördert zu haben, war in dieser Angelegenheit im Ergebnis nicht justiziabel.

Wir klagen Siegfried Kordus an, ein Klima der Straffreiheit herbeigeführt zu haben, dass in den frühen 1990er Jahren die rassistische Gewalt ermöglicht und nachfolgend den NSU inspiriert haben dürfte.

 

Jürgen Deckert, Jg. 1952, Polizeioberrat

Deckert leitete den Polizeieinsatz während des Pogroms in Rostock vor Ort. Er war etwa 40 Stunden hintereinander im Einsatz. Von seinen Vorgesetzten wurde er im Stich gelassen. Am frühen Abend des 24. August 1992 erklärte Deckert einem Untergebenen: „Wir haben ein Abkommen mit den Störern und dürfen uns nicht sehen lassen.“[xix] Ihm war von einem Mann namens „Witt“ am Telefon versprochen worden, der Mob werde sich zurückziehen, falls auch die Polizei verschwände. Darauf zog Deckert die Polizei ab. Die SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern bilanzierte diese Entscheidung wie folgt: „Es war ein gravierender Fehler, den Schutz der ZAST und des Ausländerwohnheimes gegen 20.00 Uhr einzustellen, obwohl etwa 500 Störer in unmittelbarer Nähe der Gebäude anwesend waren. Aufgrund der Erfahrungen von den beiden Vortagen war der Schutz der ZAST und des Nachbargebäudes in der Zeit von 20.15 Uhr bis etwa 22.45 Uhr dringend geboten.“ Darüber hinaus führte sie zu Deckert aus: „Es war ein Fehler, dass der Polizeiführer des Einsatzes sich ausschließlich in der Polizeiinspektion Lütten-Klein aufhielt. Er hätte den Einsatz aus dem Schwerpunkt heraus führen müssen. Nur so wäre seine ständige Erreichbarkeit und seine umfassende Kenntnis über die Lage vor den Häusern Mecklenburger Allee 18 und 19 gesichert gewesen.“ Von Deckert war für die Dauer des von ihm verantworteten Einsatzes auch die rechtzeitige Beweissicherung unterlassen worden. „Nur so ist es zu erklären, dass bei 141 vorläufigen Festnahmen nur ein Haftbefehl ausgesprochen wurde.“[xx]

Gegenüber einem Reporter beantwortete Deckert die Frage „Ob er denn auch schon von dem ungeheuren Verdacht gehört habe, dass eine Katastrophe im Asylbewerberheim sogar beabsichtigt gewesen sei?“ mit der knappen Bemerkung: „Kein Kommentar.“[xxi]

Wir klagen Jürgen Deckert an, mitverantwortlich für die Schaffung eines Klimas der Straffreiheit zu sein, dass in den 1990er Jahren die rassistische Gewalt ermöglicht und nachfolgend den NSU ermuntert hat.

 

Peter Frisch, Jg. 1935, Präsident des BfV von 1996 – 2000

Frisch stritt in seiner Amtszeit beständig die Existenz von organsiertem Nazi-Terror ab. Im Frühjahr 1997 erklärte Frisch unmittelbar nach dem Mordexzess des Nazis Kay Diesner, der den 34-jährigen Polizeiobermeister Stefan Grage tödlich und einen weiteren Beamten schwer verletzt hatte, öffentlich: „Zur Zeit gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass in Deutschland rechtsterroristische Strukturen bestehen.“[xxii] Kurz darauf erläuterte er diese Sicht der Dinge mit dem Hinweis darauf „dass Rechtsextremisten überwiegend Leute sind, die keine allzu hohe Intelligenz besitzen und die diesen Mangel durch Brutalität ersetzen.“ Auch die sog. „autonomen Kameradschaften“, die sich zu dieser Zeit bildeten, vermochte er nicht als „Hort eines beginnenden Rechtsterrorismus“ zu erkennen.[xxiii] Zwei Jahre später verneinte Frisch die Frage, ob die Skinheadkultur einen „Nährboden für möglichen Rechtsterrorismus“ böte, wiederum mit Hinweis auf den bei „Rechtsextremen weit verbreitete(n) Mangel an Intelligenz.“

Wir klagen Peter Frisch der Verharmlosung und Verklärung von rechter Gewalt, von rassistischer Ideologie und von neonazistischen Terrorstrukturen an.

 

Hans-Heinrich Heinsen, Landespolizeidirektor in Mecklenburg-Vorpommern im August 1992

Heinsen war während der Tage des Rostocker Pogroms im August 1992 Landespolizeidirektor in Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Eigenschaft hielt er es nicht für problematisch, dass die von der Polizeidirektion Rostock überlieferten Informationen über die Situation vor Ort erstens völlig unzureichend waren, zweitens in viel zu großen Zeitabständen eintrafen und drittens in erheblichem Maße von den Darstellungen in den Medien abwichen. Heinsen sah daher auch weder die Notwendigkeit, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen, noch wurde von ihm ein Verbindungsbeamter entsandt, um aktiv Informationen einzuholen. Auch dass es ihm während der gesamten Einsatzzeit nicht gelang, den Einsatzleiter Siegfried Kordus (s. gleichnamigen Eintrag) telefonisch zu erreichen, bewegte ihn nicht zu weiteren Maßnahmen. Sein Befehl, am Montagabend, den 24. August 1992, eine Einheit der Hamburger Bereitschaftspolizei vor dem Sonnenblumenhaus herauszulösen, verschaffte dem Mob und den Nazis, die das Sonnenblumenhaus in Brand zu stecken versuchten, größere Handlungsspielräume. Im Laufe des Montags entschloss sich Heinsen dazu, eine geplante Reise zu der Polizeiführungsakademie nach Hiltrup anzutreten.

Es wäre seine Dienstpflicht gewesen, sich vor Verlassen seiner Dienststelle umfassend über die Lage zu informieren.[xxiv] Heinsen hatte in den 1980er Jahren die Einsätze der Polizei gegen die Anti-AKW-Bewegung in Brokdorf geführt. Er durchlief damit eine intensive Schulung über die Beherrschung von „Großlagen“ und verfügte über umfassende Praxis in der Repression gegenüber Massenproteste. Und während der ganzen Tage des Pogroms von Rostock, so fragte ein zeitgenössischer Kommentator, „soll er nicht auf die Idee gekommen sein, zum Telefonhörer zu greifen und ein paar Hundertschaften auswärtige Bereitschaftspolizei und BGS anzufordern?“[xxv]

Wir klagen Hans-Heinrich Heinsen an, das Klima der Straffreiheit herbeigeführt zu haben, dass in den 1990er Jahren die rassistische Gewalt mitermöglichte und nachfolgend den NSU ermuntert hat.

 

Arndt Koeppen, Jg. 1954, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Gera in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre

In die Amtszeit von Koeppen fielen eine Reihe zentraler Ereignisse für die Entstehung und Entwicklung des NSU. Dazu zählt etwa die mit Gewalt aufgelöste Antifa-Demonstration in Saalfeld gegen den Thüringer Heimatschutz und Tino Brandt (s. gleichnamigen Eintrag) am 11. Oktober 1997. Von Koeppen wurde der Polizeieinsatz gegen die Antifa in Saalfeld öffentlich belobigt: „Die Polizei habe durch ein frühzeitiges und konsequentes Vorgehen befürchtete Krawalle in Thüringen verhindert“, ließ er sich in der Leipziger Volkszeitung zitieren und kündigte gegen Antifaschist*innen, die auf der Autobahn festgenommen worden waren, Anzeigen wegen Nötigung sowie Verfahren u.a. wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen das Versammlungsgesetz an.[xxvi]

In seine Amtszeit fiel wenig später auch das Abtauchen des Jenaer Kerntrios des NSU nach dem Bombenfund in der Garage von Böhnhardt am 26. Januar 1998. Das LKA war erst zwei Wochen danach mit den brisanten Funden aus der Bombenwerkstatt an die Öffentlichkeit gegangen. Hier sprach man noch von einer Fahndung gegen „drei einschlägig bekannte Personen“, ohne diese zu benennen. Erst als die Namen durch eine Indiskretion dem MDR bekannt wurden, ließ das LKA über Rundfunk sowie mit Lichtbildern in Zeitungen und im Internet fahnden. Angesichts der dilettantisch durchgeführten Garagendurchsuchung und der nicht erfolgten Festnahme des späteren NSU-Kerntrios, wies Koeppen jeglichen Vorwurf einer Panne mit dem Hinweis zurück: „Auch wenn es um Rechtsradikale geht, muss es rechtsstaatlich zugehen“, man hätte „in dem Moment keine Handhabe“ gegen diese gehabt.[xxvii]

Kurze Zeit danach hakte SPIEGEL-TV nach und befragte den Oberstaatsanwalt nach der Relevanz der flüchtigen Bombenbastler*innen aus Jena. An Verharmlosung ließ es Koeppen nicht fehlen, jeder noch bei der Zerschlagung der Antifa-Demonstration von Saalfeld gezeigte Eifer war ihm fremd: „Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, wir müssen jeden Tag mit Sprengstoffanschlägen rechnen. Diese Gefahr sehe ich nicht. Insofern ist das ein deutlicher Unterschied zu terroristischen Organisationen wie wir sie früher hier hatten.“ Und die Frage: „Wie gefährlich sind die denn?“ beantworte er so: „Mehr als Anfänge sind es nicht (…) Es kommt nicht zur Organisation die über den Einzelnen hinaus bestehen kann (…) Daher sehe ich eine besondere Gefährlichkeit, in dem Sinn wie sie eine Bandenstruktur der RAF wie man sie in den 70er Jahren hatte, eigentlich nicht (…) Ich glaube nicht, dass man von einer schlagkräftigen Organisation, die geplant, die gezielt, strategisch gewissermaßen solche Dinge ins Werk setzen wird, wird in Zukunft wird reden müssen. Das wird, schätze ich, nicht wahr werden.“[xxviii]

Aus der Sicht des ab dem Herbst 2011 amtierenden Generalbundesanwalts Range (s. gleichnamigen Eintrag) hätten die „Staatsanwälte in Gera und die Sicherheitsbehörden (…) in dem Trio nur ein loses Geflecht von Tätern gesehen, nicht aber eine terroristische Vereinigung mit einem einheitlichen Willen und einer entsprechenden Zielsetzung“.[xxix]

Wir klagen Arndt Koeppen der Verharmlosung von rechter Gewalt, von rassistischer Ideologie und von neonazistischen Terrorstrukturen an.

 

Lothar Kupfer, Jg. 1950, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern (CDU) 1992

Schon kurz nach seinem Amtsantritt hatte Kupfer (CDU), damaliger Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, eine „knallharte Änderung“ des Art. 16 GG (u.a. Asylrecht) gefordert. Immer wieder beklagte er zudem eine angebliche „Überforderung“ Mecklenburg-Vorpommerns durch die Zuweisung von Asylbewerber*innen.[xxx]

Am Sonntagabend, den 23. August 1992, dem Tag vor der Eskalation des Pogroms von Rostock, versicherte Kupfer „den Rostocker Bürgern (!) […], daß sie vor militanten Unbelehrbaren geschützt werden“. „In Worten, die unangenehm an die Nazizeit erinnern“, wie die Londoner Times (25.8.) befand, behauptete Kupfer, das Verhalten der Asylbewerber*innen hätte „Aggressionen bei ihren deutschen Nachbarn freigesetzt“ und äußerte „ein gewisses Verständnis für die Proteste“. Kupfer, der „der Schaffung von Bürgerwehren zur Bewahrung der inneren Sicherheit nicht abgeneigt“ war (SZ, 28.8.1992), bedauerte zudem vor laufenden Kameras, dass „deutsche Polizisten gegen deutsche Bürger“ vorgehen mussten.[xxxi]

Am Vormittag des Montags, 24. August 1992, tagte anlässlich des tagelangen Pogroms in Rostock ein Krisenstab, an dem Kupfer, der Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) sowie die Polizeiführung von Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Wer darüber hinaus zu diesem Krisenstab gehörte und was dort genau besprochen wurde, ist niemals in die Öffentlichkeit gelangt. In den Abendstunden des Montags, 24. August 1992, verschwand Kupfer, genau wie der Einsatzleiter Jürgen Deckert (s. gleichnamigen Eintrag), für mehrere Stunden vom Ort des Pogroms und war erst nach 22:00 Uhr wieder erreichbar. Dem rassistischen Mob und den Nazis war es fast gelungen, das von der Polizei für mehrere Stunden für die Brandschatzung freigegebene Sonnenblumenhaus samt der Bewohner*innen niederzubrennen.

Später wies Kupfer alle Vorwürfe zurück, die Polizei habe zu spät und zu wenig massiv auf die Angriffe reagiert, und forderte, dem von ihm sogenannten „unkontrollierten Zustrom vom Asylbewerbern“ müsse sehr bald „ein Riegel vorgeschoben werden“. Im WDR erklärte er darüber hinaus: „Die Rechten haben bewirkt, die Politiker dafür zu sensibilisieren, dass das Asylrecht eingeschränkt wird und dass das Sicherheitsgefühl an erster Stelle steht – nicht nur in Ostdeutschland.“[xxxii]

Wir klagen Lothar Kupfer an, ein Klima der Straffreiheit mit herbeigeführt zu haben, das in den 1990er Jahren die rassistische Gewalt ermöglicht und nachfolgend den NSU ermuntert hat.

 

Rudolf Seiters, Jg. 1937, Bundesinnenminister (CDU) 1992[xxxiii]

Als während den Pogroms in Rostock die Kräfte des Bundesgrenzschutzes mittags nach Hause geschickt wurden, erklärte Bundesinnenminister Seiters später im Radio: „Wir müssen handeln gegen den Missbrauch des Asylrechts, der dazu geführt hat, dass wir einen unkontrollierten Zustrom in unser Land bekommen haben, ich hoffe, dass die letzten Beschlüsse der SPD, sich an einer Grundgesetzänderung zu beteiligen, endlich den Weg frei machen.“[xxxiv]

Die an Seiters gerichtete Frage des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Gerd Wartenberg, warum er „nicht rechtzeitig auf eine Veränderung der Situation in Rostock hingewirkt“ habe, wurde von diesem kaltschnäuzig als „völlig absurd“ zurückgewiesen und von ihm als „dreister und untauglicher Versuch,“ bezeichnet, davon abzulenken, „dass die Sozialdemokraten über Jahre die notwendige Asyl-Grundgesetzänderung blockiert“ hätten.[xxxv] In einer nach den Ereignissen anberaumten Sitzung des Bundestagsinnenausschusses erklärte Seiters das Rostocker Pogrom als eine Art Zusammenwirken von Extremisten: „Mich beunruhigt weiter das in Rostock zu beobachtende Zusammenwirken […] von rechtsextremistisch, ausländerfeindlich motivierten Gewalttätern und Autonomen, wenn es galt, gegen die Polizei vorzugehen.“[xxxvi]

Der Polizeiforscher Otto Diedrichs interpretierte das von den höchsten politischen Instanzen der Bundesrepublik und damit auch vom Bundesinnenminister im August 1992 offensiv gezeigte Desinteresse an der Situation der Geflüchteten und am gegen sie gerichteten Rassismus als Signal an die Polizeiebene, sich in Rostock gegenüber dem rassistischen Mob und den Nazis zurückzuhalten: „Bei streng hierarchisch strukturierten Organisationen wie der Polizei, die zudem traditionell eher konservativ ausgerichtet ist, setzen sich solche Stimmungen in der Regel schnell durch. Ministerielle Untätigkeit findet so ihre Entsprechung in der Polizeiführung und von dort – in einer Art vorauseilendem Gehorsam – von oben nach unten, durch alle Entscheidungsebenen. (…) So geriet der wachsende Fremdenhass in Lichtenhagen auf den Entscheidungswegen zwischen Rostock und Schwerin zu einem institutionalisierten Rassismus, bei dem niemand eine Notwendigkeit sah, mehr als das routinemäßig unbedingt Nötigste zu tun. Dass eine solche Haltung die Gewalttätigkeiten in Rostock-Lichtenhagen immer weiter eskalieren und mit den Brandstiftungen vom 24.8.1992 endgültig aus dem Ruder laufen ließ, hätte über 100 Menschen beinahe das Leben gekostet.“[xxxvii]

Wir klagen Rudolf Seiters an, ein Klima der Straffreiheit mitherbeigeführt zu haben, das in den 1990er Jahren die rassistische Gewalt ermöglicht und nachfolgend den NSU ermuntert hat.

 

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[i] Vgl. Sabine Behn, Mädchenarbeit und geschlechtsspezifische Arbeit im Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG), in: Monika Engel/Barbara Menke (Hrsg.), Weibliche Lebenswelten – gewaltlos? Analysen und Praxisbeiträge für die Mädchen- und Frauenarbeit im Bereich Rechtsextremismus, Rassismus und 
Gewalt, Münster 1995, S. 163–169, hier S. 163.

[ii] Krafeld, Franz-Josef (1993), Jugendarbeit mit rechten Jugendszenen, in: Roland Merten/Hans-Uwe Otto (Hrsg.), Rechtsradikale Gewalt im vereinigten Deutschland, Opladen, S. 310-318, S. 311.

[iii] Vgl. „Jugendarbeit mit Rechten” – Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS /Linke Liste, 22.04.1993, Drucksache 12/4787.

[iv] Vgl. „Stuttgarter Zeitung“, 16. Oktober 1992 und „DIE ZEIT“, Nr. 50 – 04. Dezember 1992: „Am Rande eines Neo-Nazi-Treffens stärkte sich Heinz Reisz, von den Freunden Nero genannt, am Dichterweg-Klub mit Bier und Thüringer Bratwurst. (…) Neben Reisz hat auch Roman Dannenberg aus Hoyerswerda, der Landesvorsitzende der Deutschen Alternative (DA), die Dichterweg-Gruppe schon besucht (…) Weil der Nichtangriffspakt zwischen den beiden Jugendszenen jeden Moment gebrochen werden könnte, ist sogar die Jugendministerin als Friedensengel nach Weimar eingeschwebt. (…) Angela Merkel kritisiert nicht, sucht nicht die Auseinandersetzung. (…) Die Ministerin verabschiedet sich freundlich von den rechten Jugendlichen. ‚Schreibt, wenn ihr Probleme habt.‘ Wegen der Reichskriegsflagge hat Angela Merkel eine Vereinbarung getroffen: Wenn die Jugendlichen mit den Bauarbeiten im Klubhaus beginnen, holen sie die Flagge ein.

[v] Thüringer Landtag (2014): Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“, Drs. 5/8080, S. 401. (oder http://www.pnn.de/dritte-seite/599645/)

[vi] www.deutschlandfunk.de/jena-und-die-rechte-gewalt.1769.de.html?dram:article_id=245780

[vii]Veronica Frenzel: Ahnungen, Warnungen In: Potsdamer Neueste Nachrichten, 26.11.2011, http://www.pnn.de/dritte-seite/599645/

[viii] Vgl. Abweichender Bericht der Fraktion Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum 3. Untersuchungsausschuss der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“, S. 217.

[ix] Kleffner, Heike (2015): Die Leerstelle in der Fachdiskussion füllen. Sozialarbeit und der NSU- Komplex. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), H. 40, S. 44-47, S. 47, abweichender Bericht der Fraktion Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum 3. Untersuchungsausschuss der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“, S. 217.

[x] Kleffner, Heike (2015): Die Leerstelle in der Fachdiskussion füllen. Sozialarbeit und der NSU- Komplex. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), H. 40, S. 44-47, hier S. 47.

[xi] Vgl. Behn, Mädchenarbeit und geschlechtsspezifische Arbeit im AgAG, S. 163.

[xii] Vgl. David Begrich, Rechtsrock in Magdeburg: Die Band „Deutsche Patrioten“, in: Titus Simon (Hrsg.), Spurensuche, Fachliche und politische Konsequenzen für die Jugendarbeit mit rechten Jugendlichen – abgeleitet aus der zurückliegenden Praxis 
in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2005, S. 132–138, hier S. 137f.

[xiii] Vgl. Lorenz Korgel, Akzeptierende Sozialarbeit und Erwachsenenbildung, in: Zentrum Demokratische Kultur – Keine Akzeptanz der Intoleranz, S. 36–39, hier S. 37.

[xiv] SPD-LANDTAGSFRAKTION MECKLENBURG-VORPOMMERN (1993): Votum der Fraktion der SPD zum Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses, Drs 1/3794 vom 10.11.1993, S. 19 URL: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/9360/einsetzung-eines-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-zur-kl%C3%A4rung-von-sachverhalten-im-zusammenhang-mit-den-rostocker-krawallen.pdf

[xv] Ebd.

[xvi] O.N., Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, in: AIB Nr. 20 vom 20.01.1993, URL: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-pogrom-von-rostock-lichtenhagen; Ein Genosse aus der Anti-Rep-Kommission, / Das „Versagen“ war gewollt / Polizei und Politik in Rostock, in: ak – analyse & kritik Nr. 348 vom 19.11.1992, URL: https://www.akweb.de/ak_s/ak358/23.htm; Otto Diederich, Das Polizeidebakel von Rostock – Versuch einer analytischen Würdigung, in: CILIP Nr. 44 vom 22.2.1993, URL: https://www.cilip.de/1993/02/22/das-polizeidebakel-von-rostock-versuch-einer-analytischen-wuerdigung/

[xvii] Mark Saunders, S. Cleary, The Truth lies in Rostock – Die Wahrheit liegt (lügt) in Rostock, BRD, Großbritannien 1993, 78 min, deutsche Originalfassung, auf: youtube, URL: https://www.youtube.com/watch?v=c1km8UrIjw0, (hier ab Min 7:50 Uhr)

[xviii] Lt, Rostocker Staatsanwaltschaft klagt Polizeibeamte an, in: FAZ vom 22.3.1994, S. 6

[xix] CD, Gute Nacht, in: ZEIT Nr. 6 vom 5. Februar 1993, URL: http://www.zeit.de/1993/06/gute-nacht, siehe auch: Lt, Kupfer fühlt sich frei von Verantwortung für die Krawalle in Rostock / Gab es Absprachen zwischen Randalierern und der Polizei?, in: FAZ vom 30.1.1993, S. 4; Wolfgang Rex, In der Brandnacht hatten sich sogar die »Aufklärer« verdünnisiert / Einsatzleiter der Polizei über die Vorgänge vom 24. zum 25. August 1992 in Rostock-Lichtenhagen, in: Neues Deutschland vom 211.2002, URL: https://www.neues-deutschland.de/artikel/10998.in-der-brandnacht-hatten-sich-sogar-die-aufklaerer-verduennisiert.html

[xx] SPD-LANDTAGSFRAKTION MECKLENBURG-VORPOMMERN (1993): Votum der Fraktion der SPD zum Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses, Drs 1/3794 vom 10.11.1993, S. 20/ 21 URL: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/9360/einsetzung-eines-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-zur-kl%C3%A4rung-von-sachverhalten-im-zusammenhang-mit-den-rostocker-krawallen.pdf

[xxi] Stephan Lebert, Polizisten in Rostock: Verraten und mißbraucht? / Die ohnmächtige Wut der Sündenböcke / Drei Wochen nach den Krawallen verdichtet sich bei vielen Beamten der Verdacht, daß die ihnen zur Last gelegten Pannen politisch gewollt gewesen sind, in: SZ vom 21.9.1992, S. 3

[xxii] O.N., RECHTSEXTREMISTEN Lebende Zeitbomben / Der Fall des Neonazis Kay Diesner, der einen Polizisten tötete und ein PDS-Mitglied durch Schüsse schwer verletzte, verweist auf neue Gefahren von rechts. Nach Organisationsverboten treten Einzeltäter auf den Plan, unberechenbar und hemmungslos, in: SPIEGEL Nr. 10 vom 3.3.1997, S. 32 – 34, hier S. 32, URL: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/8671487

[xxiii] Wolfgang Gast, „Intelligenz wird durch Brutalität ersetzt“ / Peter Frisch ist oberster Verfassungsschützer der Republik. Im taz-Interview äußert er sich über Rechtsextremismus, islamistische Gruppen und zum RAF-Aussteigerprogramm, in Taz vom 26.3.1997, S. 22

[xxiv] SPD-LANDTAGSFRAKTION MECKLENBURG-VORPOMMERN (1993): Votum der Fraktion der SPD zum Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses, Drs 1/3794 vom 10.11.1993, S. 21 – 24, URL: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/9360/einsetzung-eines-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-zur-kl%C3%A4rung-von-sachverhalten-im-zusammenhang-mit-den-rostocker-krawallen.pdf

[xxv] Ein Genosse aus der Anti-Rep-Kommission, / Das „Versagen“ war gewollt / Polizei und Politik in Rostock, in: ak – analyse & kritik Nr. 348 vom 19.11.1992, URL: https://www.akweb.de/ak_s/ak358/23.htm

[xxvi] DPA, Lob durch Staatsanwaltschaft / Kritik von linker Szene / Weiterhin Kontroversen um Polizeieinsatz in Thüringen, in: Leipziger-Volkszeitung vom 18.10.1997, S. 4

[xxvii] Bernd Siegler, Bombenbastler weiter auf der Flucht / Per Steckbrief fahndet die Polizei nach drei Neonazis, die nach einer Razzia untergetaucht sind. „Vom Baseballschläger zum Sprengstoff, in: TAZ vom 4.3.1998, S. 7, URL: http://www.taz.de/1/archiv/?dig=1998/03/04/a0110

[xxviii] Staatsanwalt Arndt Koeppen, Interview mit SPIEGEL-TV vom 12.3.1998, URL: http://www.spiegel.tv/filme/nsu-interview-arndt-koeppen/

[xxix] Gisela Friedrichsen, „Alle waren guten Willens“ / Waren dem Generalbundesanwalt in Sachen NSU die Hände gebunden? In Karlsruhe hofft man auf mehr Kompetenzen schon bei vagem Terrorismusverdacht, in: SPIEGEL Nr. 16 vom 15.4.2013, S. 44-45

[xxx] Ein Genosse aus der Anti-Rep-Kommission, / Das „Versagen“ war gewollt / Polizei und Politik in Rostock, in: ak – analyse & kritik Nr. 348 vom 19.11.1992, URL: https://www.akweb.de/ak_s/ak358/23.htm

[xxxi] Alle Zitate Ebd.

[xxxii] O.N., Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, in: AIB Nr. 20 vom 20.1.1993, URL: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-pogrom-von-rostock-lichtenhagen; O.N., Die politischen Brandstifter von Rostock-Lichtenhagen, in: AIB Nr. 20 vom 30.1.1993, URL: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/die-politischen-brandstifter-von-rostock-lichtenhagen

[xxxiii] Zitate: Rudolf Seiters, auf: youtube, URL: https://www.youtube.com/watch?v=n7PB6-gmDfw

[xxxiv] O.N., Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, in: AIB Nr. 20 vom 20.01.1993, URL: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-pogrom-von-rostock-lichtenhagen

[xxxv] O.N., Nach der Eskalation der Gewalt, in: Nürnberger Nachrichten vom 26.8.1992, S. 4

[xxxvi] Protokoll des BT-Innenausschuss vom 31.8.1992

Markus Mohr, Vier Tage im August / Vor 20 Jahren kam es in Rostock Lichtenhagen zum Pogrom, in: Rosa-Luxemburg-Stiftung (Hrsg.): Standpunkte 2012. Berlin 2012, URL: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Standpunkte/Standpunkte_12-2012_Web.pdf

[xxxvii] Otto Diederich, Das Polizeidebakel von Rostock – Versuch einer analytischen Würdigung, in: CILIP Nr. 44 vom 22.2.1993, https://www.cilip.de/1993/02/22/das-polizeidebakel-von-rostock-versuch-einer-analytischen-wuerdigung/