Weitere Morde verhindern, Verfassungsschutzakten freigeben! Unser Statement zum Mord an Walther Lübcke
Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walther Lübcke mutmaßlich von dem Neonazi Stephan E. ermordet. Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess in München bewahrheiten sich unsere schlimmsten Befürchtungen: Die Neonazi-Netzwerke, die den NSU ermöglichten, wirken fort. Die Ermittlungen und die milden Urteile signalisierten den Neonazis, dass sie wie bisher weitermachen können.
Dies wird in Hessen mehr als deutlich: Der tatverdächtige Stephan E. stammt unmittelbar aus der rechtsextremen Szene um das Netzwerk „Combat 18“, das von zentraler Bedeutung im NSU-Unterstützungsnetzwerk ist. Doch in Hessen wurden diese Verbindungen ebenso wenig aufgeklärt, wie die Rolle des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme beim Mord an Halit Yozgat in Kassel. Der damalige Innenminister Bouffier verhinderte die Befragung wichtiger Zeug*innen und Verfassungsschutzakten wurden für 120 Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt. Damit muss Schluss sein, weitere Morde müssen verhindert werden.
-
Die Verfassungsschutzakten müssen jetzt freigegeben werden!
-
Es muss umfassend ermittelt werden, welche Verbindungen der oder die Täter*innen zum NSU-Unterstützer*innen-Netzwerk und zum Verfassungsschutz haben!
-
Andreas Temme, der Verfassungsschützer der beim NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel anwesend war, muss angeklagt werden!
Als Gesellschaft der Vielen klagen wir das Klima der Nicht-Aufklärung, Straflosigkeit und den mangelhaften Schutz vor rechtsextremer und rassistischer Gewalt an.
Statement Tribunal ‚NSU-Komplex auflösen!‘ zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke