Erweiterte Nutzung von DNA in polizeilichen Ermittlungen und Antiziganismus

Die Bundesregierung will die Strafprozessordnung grundlegend erweitern. Dabei sollen sogenannte erweiterte DNA-Analysen eingeführt werden. Damit darf die Polizei menschliche DNA-Spuren auf mögliche Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie Alter ihrer Träger*innen untersuchen. Dieses „genetische Phantombild“ wird in der Wissenschaft als ungenau und gefährlich kritisiert. Aus antirassistischer und datenschutzrechtlicher Perspektive bergen die erweiterten DNA-Analysen erhebliches Diskriminierungspotenzial. Das zeigt sich unter anderem an den Ermittlungen im Fall Kiesewetter im NSU-Komplex, dabei wurde auf Grund von DNA Proben eine antiziganistische Kampagne ausgelöst. Für die politische Rechte bietet die Debatte erneut die Möglichkeit, ihre rassistische Erzählung von Migration und Kriminalität als zwei Seiten einer Medaille zu etablieren.

Mit: Anja Reuss (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma), Isabelle Bartram (Gen-ethisches Netzwerk)

Zeitfenster der Veranstaltung (1)

Samstag, 02.11.


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Ort: Kino