6 Der institutionelle Rassismus bei den Ermittlungen und die Kriminalisierung der Betroffenen

 

Einleitung

Wir klagen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden an, die über Jahre hinweg gegen die Angehörigen der Ermordeten und die Opfer der Bombenanschläge ermittelten und diese öffentlich in den Fokus der Verdächtigungen rückten. Zu diesen Institutionen gehören Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz-Ämter. Die Opfer,  Geschädigten und ihre Angehörigen und wurden rassistisch kriminalisiert und von Opfern zu Täter*innen gemacht. So wurde etwa der Besitzer des Friseursalons auf der Keupstraße, vor dem 2004 eine Nagelbombe des NSU detonierte, von der Polizei in besonderem Maße unter Druck gesetzt. Er wurde beschuldigt, für den Anschlag mitverantwortlich zu sein und ihm u. a. mit der Steuerfahndung gedroht. Im Dortmunder Mordfall an Mehmet Kubaşık drehten sich die Fragen der Ermittelnden zumeist um die Familie des Getöteten. Die Polizist*innen fragten suggestiv, was passieren würde, wenn sie die Mörder fassten; schließlich käme die Familie ja aus dem Osten der Türkei, wo es, so die rassistische Unterstellung, viele Familienfehden gebe.

Von den Hinterbliebenen wurden rassistische Profile erstellt. Die Betroffenen wurden von vielen kleinen Beamt*innen gequält. Diese namenlosen Ermittelnden wollen wir hier stellvertretend „Müller“ nennen. Einer dieser Müllers gebot dem Geschädigtem des Nagelbombenanschlags auf der Keupstraße A. S., zu schweigen, als dieser in einer polizeilichen Vernehmung einen rechten Hintergrund des Anschlags vermutete. Mit perfiden Taktiken sollten die Hinterbliebenen eingeschüchtert werden: Ein anderer Müller zeigte Adile Şimşek, der Witwe von Enver Şimşek, ein Bild einer blonden Frau und behauptete, das Mordopfer habe eine Beziehung und zwei Kinder mit ihr gehabt. Die Geschichte war frei erfunden. Die Polizei wollte sie damit brechen. Semiya Şimşek, die Tochter von Enver Şimşek, erinnert sich: „Dann setzte die Polizei ein psychisches Druckmittel ein. Irgendwann erzählten sie uns, dass mein Vater noch eine zweite Familie gehabt hätte. […] Sie zeigten meiner Mutter sogar Fotos: Schauen Sie, Ihr Mann war mit dieser Frau zusammen. Auch diese bizarre Szene wiederholte sich, die Polizisten erzählten immer wieder, dass Vater andere Frauen hatte.“ [i]  Den zutreffenden Aussagen der Opfer wurde kein Glauben geschenkt. İsmail Yozgat sagt: „Ich wusste wer die Mörder meines Sohnes sind. Ich habe den Polizisten gesagt, dass die Mörder meines Sohnes Ausländerfeinde oder Türkenfeinde waren. Sie glaubten uns aber nicht.“[ii]

So wurde verhindert, dass in Richtung der rechten Szene und Neonazis ermittelt wurde, obwohl viele Betroffenen des NSU-Terrors von Anfang an diesen Verdacht äußerten. Auch deshalb wurden die Täter*innen nicht gefasst und die Mordserie konnte fortgesetzt werden. Als die Behörden in den Verhören der Angehörigen nicht die gewünschten Ergebnisse erzielten, wurde dies mit einer sogenannten „Mauer des Schweigens“ er- klärt und weiter an den Ermittlungen gegen die Familien und Hinterbliebenen festgehalten. Die rassistischen Ermittlungen gegen die Betroffenen führten zu sozialer Isolation der Familien, ihrer öffentlichen Stigmatisierung, zu Schulproblemen der Kinder, zum finanziellen Ruin und zu schweren gesundheitlichen Schädigungen.

Die auf rassistischen Stereotypen beruhende Kriminalisierung der Opfer war kein Einzelfall, sondern erfolgte in allen Fällen, in denen die Opfer des NSU-Terrors Migrant*innen waren. Daraus ergibt sich ein Muster von routinierten Verhaltensweisen, das als institutioneller Rassismus bezeichnet wird.

Die für den europäischen Raum wohl bedeutendste Definition von institutionellem Rassismus hat der Abschlussbericht der MacPherson-Kommission aus dem Jahre 1999 erarbeitet. Er weist der britischen Polizei nach, im Fall des rassistischen Mordes an dem Schwarzen Teenager Stephen Lawrence unter systematischer Vernachlässigung einer rassistischen Tatmotivation und zum Nachteil der Familie des Opfers ermittelt zu haben. Institutioneller Rassismus wird darin definiert als: „Kollektives Versagen einer Organisation, für alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Kultur – angemessene und professionelle Dienstleistung zu erbringen. Institutioneller Rassismus findet sich in Arbeitsabläufen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die zu Diskriminierung führen, weil sie auf unbewussten Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen beruhen, die Migrant*innen oder People of Color benachteiligen. (…) Ohne Anerkennung (seiner Existenz und seiner Ursachen) und ohne ein Handeln, um solchen Rassismus zu beseitigen, kann er als Teil des Ethos oder der Kultur der Organisation weit verbreitet sein.“[iii]

Die Ermittlungen im NSU-Komplex fallen exakt unter diese Definition.

Felix Schwarz, Jg. 1965, Kriminaloberrat beim LKA Hamburg

Schwarz amtierte in Hamburg als Leiter der Ermittlungsgruppe 061, die den Mord an Süleyman Taşköprü von 2001 aufzuklären hatte. Das LKA Hamburg gehörte zu den treibenden Kräften, die eine damals neu erstellte Operative Fallanalyse (OFA) für die weiteren Ermittlungen zur Makulatur werden ließen. Der Profiler Alexander Horn vom LKA Bayern hatte nach der Fortsetzung der Česká-Mordserie im April 2006 eine Kehrtwende in den Ermittlungen vollzogen. Entgegen der zuvor jahrelang ergebnislos verfolgten Theorie von der „Organisierten Kriminalität“, sprich der sogenannten „Ausländerkriminalität“, arbeitete die neue OFA erstmals einen rechten Hintergrund der Taten heraus. Der OFA zufolge hatte der Täter einen Hass gegen türkische Ladenbesitzer entwickelt und vor der Tat wahrscheinlich zur rechten Szene gehört, aus der er sich aufgrund deren mangelnder Radikalität aber zurückgezogen hatte.

Bereits unmittelbar nach der Erstellung der OFA-Horn wurde von Schwarz in einer Sitzung der Steuerungsgruppe der Polizei die Frage aufgeworfen, ob deren Ansatz überhaupt für die weiteren Ermittlungen tauge, solange sie noch nicht durch ein Zweitgutachten überprüft worden sei. Aus der Sicht von Schwarz und weiteren Kolleg*innen „ließen sich Anhaltspunkte für eine politische Motivation aus dem OFA-Ergebnis nicht zwingend ableiten.“ Die OFA-Horn halte „methodischen Ansprüchen nicht stand“ und die Ableitungen seien „nicht fundiert.“ Kurz: Die Ermittler*innengruppe des Hamburger LKA unter der Leitung von Schwarz weigerte sich von Beginn an, die Theorie rassistischer Tatmotivation mitzutragen oder auch nur in Betracht zu ziehen, da die Ergebnisse der OFA Horn „nicht abgesichert“ seien.[iv] Schwarz bekräftigte dies in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zum NSU und erklärte, „dass aus unserer Sicht methodisch die Operative Fallanalyse – Klammer auf – nach den Fällen 7 und 8, also die zweite Operative Fallanalyse, die Herr Horn durchgeführt hat – Quatsch, nach den Fällen 8 und 9, also nach den Fällen im April 2006 -, nicht den Anforderungen standhielt, die an Operative Fallanalysen zu stellen sind.“[v]

Die Ermittlungsgruppe 061 unter der Leitung von Schwarz erstellte dann zu dem Mordfall Taşköprü eine eigene OFA. Darin tauchen die in der OFA-Horn gegebenen Hinweise auf eine „rechte Szene“ und der Hass gegen ‚Fremde‘ gar nicht erst auf.[vi] Erheblich einfacher dagegen stellte es sich für die Hamburger Kriminalist*innen dar, das „Sozialverhalten“ des Ermordeten zu charakterisieren. Sie zeigten sich davon überzeugt, den instruktiven Begriff „Schmarotzer“ verwenden zu können.[vii] Die unbefangene Verwendung dieses Begriffs durch die Ermittlungsgruppe des LKA Hamburg illustriert die rassistische Struktur der Ermittlungen in Richtung „Ausländerkriminalität“: Sie klopfte die Tatbestände Raub, Drogenhandel und organisierte Kriminalität ab; sie wühlte in Taşköprüs Umfeld, bis ihn ein Bekannter als „Schmarotzer“ bezeichnete, weil er weniger Geld gehabt habe als seine Freunde; und sie übernahm schließlich den abwertenden Terminus in die Ermittlungsakten, durch Anführungszeichen nur notdürftig kaschiert.[viii] Noch bevor die Analyse Horns überhaupt der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sorgte der Druck des LKA Hamburg und des LKA Hessen in der Besonderen Aufbauorganisation Bosporus dafür, ein Alternativgutachten beim LKA Baden-Württemberg in Auftrag zu geben.

Eben das wurde dann in gewünschter Weise von Udo Haßmann (s. gleichnamigen Eintrag) Ende Januar 2007 realisiert. Im Ergebnis geht Schwarz als Sieger aus der Auseinandersetzung um die OFA-Horn hervor. In diesem Sinne konnte er dann im April 2010 in der Česká-Mordserie öffentlich auf die anhaltend ergebnislos verfolgte Hypothese der Organisierten Kriminalität fokussieren: „Was uns als Hamburger Ermittler angeht, auch wegen des Hintergrundes unseres Opfers, vermuten wir das schon eher im Bereich der organisierten Kriminalität und kategorisieren das eher im Sinn einer Abstrafaktion für jemanden, der einen Fehler gemacht hat gegenüber Straftätern, denen er als Opfer in irgendeiner Form verpflichtet war und der gegen Regeln verstoßen hat.“[ix] Darüber hinaus ermittelte die Polizei in Hamburg im Mordfall von Süleyman Taşköprü 2008 auch mit Hilfe eines aus dem Iran eingeflogenen Geisterbeschwörers. Der Geisterbeschwörer sagte, der Täter sei Südländer mit braunen Augen und schwarzen Haaren. Süleyman Taşköprü beschrieb die Hamburger Polizei in rassistisch stereotypisierender Weise: „[Er] war das, was wir im Landeskriminalamt ‚einen ganz normalen türkischen Mann‘ genannt haben: leidenschaftlich, sehr energetisch und dominant vom Wesen (…)“.[x]

Wir klagen Felix Schwarz an aufgrund bewussten oder unbewussten Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer in Richtung sogenannter organisierter Kriminalität ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Albert Vögeler, Jg. 1962, Erster Kriminalhauptkommissar Nürnberg

Vögeler ermittelte federführend in der Mordsache an Enver Şimşek, später sollte er in den Jahren 2005 und 2008 die Sachstandsberichte der in der Mordserie eingerichteten Besonderen Aufbauorganisation Bosporus mit verantworten. Er war wesentlich daran beteiligt, aus dem ersten Fall der Česká-Mordserie auf der Basis eines minimalen Drogenfundes eine akribische Suche nach einer ausländischen „Drogenmafia“ in Gang zu setzen. Andere Mordmotive wurden konsequent ausgeschlossen, obwohl die Ermittler*innen durch Adile Şimşek, der Ehefrau des Ermordeten, auch auf Nazis als mögliche Täter*innen hingewiesen wurden.

In seiner Zeugenaussage vor dem OLG München machte Vögeler deutlich, dass die Nazi-Spur innerhalb der Sonderkommission ausgeblendet wurde: „Es gab intensive Diskussionen, ob Fremdenfeindlichkeit ein Thema wäre“, sagte er auf die Frage eines Rechtsanwalts der Nebenklage, und weiter: „Es sind aber keine strukturierten Ermittlungen in diese Richtung geführt worden“. Für ein rechtsterroristisches Motiv hätten sich, so Vögeler wörtlich, „keine Hinweise“ ergeben.[xi] Die Ermittlungen in der Mordsache Şimşek ließen eine mögliche rassistische Motivation völlig außer Acht. Stattdessen wurde vor allem gegen die Familie und ihr Umfeld ermittelt.[xii] In den Transportwagen von Enver Şimşek bauten die Ermittler*innen eine Wanze ein, um dessen Familie auszuspionieren, auch die Telefone wurden abgehört. Die Ermittler*innen verfolgten die Familienmitglieder mit dem Verdacht, dass diese in den Verhören nicht umfassend ausgesagt hätten. Auf die Frage eines Rechtsanwalts der Nebenklage vor dem OLG München, ob ihm „die Antworten nicht gepasst“ hätten, antwortete Vögeler: „Das Mordopfer war möglicherweise Opfer einer Erpressung oder Bedrohung. Das Ziel war es, herauszufinden, ob die Angehörigen ein Wissen haben, dass sie nicht weitergeben.“ Die Ermittler*innen gingen in der Mordsache Şimşek auch dem Verdacht auf außereheliche Beziehungen des Ermordeten nach, die, so ist in einem Aktenvermerk nachzulesen, „im türkischen Ehrbegriff“ Tatmotive darstellen sollten. [xiii] Adile Şimşek erinnerte sich noch Jahre später an diese Konfrontation:

„Von dieser Frau auf dem Bild hat er zwei Kinder! Wir werden dich dieser Frau gegenüberstellen! Würdest Du hingehen?“

„Ja, ich würde.“

Sie haben gesagt „er hat zwei Frauen, und er betreibt Schmuggel“.

„Ich glaube das nicht.“

Vögeler hat mir sehr weh getan. Wie will er das je wieder gut machen?“[xiv]

Aus der Sicht eines Rechtsanwalts der Nebenklage belegte die Aussage Vögelers vor dem OLG München „das Phänomen des institutionellen Rassismus. Für den Ermittler war ‚klar‘, dass die Familie vermeintlich Angaben zurückhält. Er hatte kein Problem damit, ihre Telefone abzuhören, sie zu observieren und sogar ihr Auto zu verwanzen. Die Familie hatte auf mögliche rassistische Motive hingewiesen. Zwei Fahrradfahrer, die von mehreren Zeugen im Zusammenhang mit Schussgeräuschen gesehen wurden, interessierten ihn nicht. Es musste Organisierte Kriminalität sein.“[xv]

Wir klagen Albert Vögeler an aufgrund von Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer in Richtung sogenannter organisierter Kriminalität ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Udo Haßmann, Jg. 1967, Kriminalhauptkommisar beim LKA Baden-Württemberg

Udo Haßmann legte Ende Januar 2007 eine OFA in der Česká-Mordserie vor. Sie kehrte zur jahrelang ohne greifbares Ermittlungsergebnis verfolgten These der Organisierten Kriminalität zurück: „Aus hiesiger Sicht ist ein Einzeltäter bzw. ein Täterduo auszuschließen, die ohne konkreten Bezug zu den Opfern diese erschießen, bloß weil diese von der Täterseite einem bestimmten, z.B. ethnischen Kollektiv zugeordnet werden.“ In dieser OFA

werden alle rassistischen Stereotype aus der Geschichte der Mordserie seit dem Jahr 2000, mit denen die Opfer stigmatisiert wurden, verwendet: „Geldprobleme, Empfänglichkeit für risikobehaftete und gegeben falls illegale Tätigkeiten, u.a. Glückspiel“, sowie des Weiteren eine vermeintlich „undurchsichtige Lebensführung“ und kriminelle Aktivitäten aller Art. Weiter wird unterstellt: „Alle neun Opfer hatten Kontakte zu einer Gruppierung, die ihren Lebensunterhalt mit kriminellen Aktivitäten bestreitet und innerhalb derer zudem ein rigider Ehrenkodex bzw. ein rigides inneres Gesetz besteht.“ In der Logik dieser „Fallanalyse“ wird nicht ausgeschlossen, dass es zwischen den späteren Opfern und der mafiösen Gruppierung zu finanziellen oder geschäftlichen Konflikten gekommen ist. Diese Überlegungen münden dann in die von rassistischen Stereotypen geleitete Aussage: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist“. Wahrscheinlich sei daher auch, dass die Täter „im Ausland aufwuchsen oder immer noch dort leben“. [xvi]

Wir klagen Udo Haßmann an aufgrund von Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer in Richtung sogenannter organisierter Kriminalität, ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Reinhold Gall (SPD), Jg. 1956, Innenminister des Landes Baden-Württemberg 2011 – 2016

Der Innenminister des Landes Baden-Württemberg Reinhold Gall verteidigte drei Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU die rassistische OFA des LKA unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Udo Haßmann zum NSU (s. gleichnamigen Eintrag). Die OFA aus Baden-Württemberg wiederholte die erste polizeiliche OFA, fügte jedoch deutlich rassistische Kategorien an, obwohl die Faktenlage inzwischen klar gegen einen Hintergrund in der Organisierten Kriminalität sprach. Dennoch stellte sich Reinhold Gall in einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags hinter die OFA und ihren Verfasser, als er vermerkte: „Trotz der seinerzeit sehr schmalen Datenbasis wurden die Morde durch die Gesamtanalyse, nach dem hier vorliegenden Kenntnisstand auch in retrograder Betrachtung, in weiten Teilen realitätsnah rekonstruiert und die richtigen Schlüsse, beispielsweise zum kontrollierten Täterverhalten, gezogen.“ [xvii]

Wir klagen Reinhold Gall an wider besseres Wissen die Anerkennung der Existenz und der Ursachen institutionellen Rassismus in der von ihm geleiteten Behörde zu leugnen und damit dazu beizutragen, dass institutioneller Rassismus, als Teil des Ethos oder der Kultur der Behörde weiterhin verbreitet ist.

 

Wolfgang Geier, Jg. 1955, Leiter der BAO Bosporus 2005 – 2008

Geier wurde im Sommer 2005 zum Leiter der BAO Bosporus berufen. Als Alexander Horn, Profiler des bayerischen LKA, Mitte Mai 2006 in seiner Analyse der Mordserie eine Kehrtwende von der jahrelang ohne Ergebnis verfolgten These der Organisierten Kriminalität

machte und mehr oder minder deutlich auf Nazis als Mörder hinwies, sorgte Geier dafür, dass diese nicht an die Öffentlichkeit gegeben wurde. In einem Vermerk, verfasst am 30. Mai 2006 an das Bayerische Staatsministerium des Innern, führte er aus: „Da diese Aussagen, insbesondere zur möglichen Fremdenfeindlichkeit, einige Brisanz enthält, wurde der Inhalt der 2. Analyse nur einem sehr begrenzten Personenkreis bekannt gemacht. Im Rahmen von Medieninterviews wurde und wird die Einzeltätertheorie nicht besonders in den Mittelpunkt gestellt, um in der potentiellen türkischen, Zielgruppe‘ keine Unruhe aufkommen zu lassen.“[xviii] Nach einer Anfang August 2006 durchgeführten Pressekonferenz der BAO Bosporus wurde Geier zudem indirekt mit der Aussage zitiert: „Für einen Rechtsextremisten gibt es keinerlei Anhaltspunkte.“ [xix]

Wir klagen Wolfgang Geier an aufgrund von wissentlichen oder unwissentlichen Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Klaus-Jürgen Steffenhagen, Jg. 1947, Polizeipräsident von Köln 1999-2011

Steffenhagen war als Polizeipräsident von Köln verantwortlich für die Polizeiermittlungen nach den Anschlägen in der Probsteigasse und der Keupstraße. Noch am Tag des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße wurden die Geschädigten verhört, in der Folge wurden sie intensiv unter Druck gesetzt, während ihre Hinweise auf einen rechten Hintergrund missachtet wurden. Zwei Jahre lang wurden verdeckte Ermittler*innen gegen die Betroffenen eingesetzt. Auch nach der Selbstenttarnung des NSU flüchtete sich Steffenhagen in eine angebliche Unwissenheit über die polizeilichen Ermittlungen und zeigte keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der rassistischen Kriminalisierung der Opfer der Anschläge in Köln.[xx] Bei vielen Betroffenen lösten die Verdächtigungen und Ermittlungsmethoden Traumatisierungen aus, die Geschäftsleute der Keupstraße wurden dadurch in ihrem Ruf und finanziell erheblich geschädigt.

Wir klagen Klaus-Jürgen Steffenhagen an aufgrund von wissentlichen oder unwissentlichen Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Kriminaldirektion Nürnberg, Polizeipräsidium Mittel-Franken, die BAO Bosporus, die Polizeipräsidien von München, Köln, Dortmund und Nordhessen, die Landeskriminalämter Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, ab 2004 das Bundeskriminalamt mit der „Ermittlungsgruppe Česká“ [xxi]

Die von den Mordkommissionen praktizierten Ermittlungen „vom Opfer aus“ mögen aus Polizeiperspektive – zunächst unabhängig von dem Umgang mit Opferangehörigen – als sachgerechte Routine betrachtet werden. Kein sachlicher Grund ist allerdings für die umfassende Ausblendung der Möglichkeit eines rassistischen Hintergrundes ersichtlich. Dies gilt umso mehr, da hinsichtlich aller anderen, auch nur entfernt denkbaren Tatmotive mit einem außergewöhnlichen Maß an Ausdauer, Fantasie und Akribie ermittelt wurde. Durch die Fokussierung auf „Organisierte Kriminalität“ steckten die Ermittlungen fest, ein Amtsgericht genehmigte schließlich 2005 den Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine schärfere Gangart in den Ermittlungen und damit auch im Umgang mit den Hinterbliebenen als gegeben angesehen wurden. Semiya Şimşek schreibt dazu: „Jahr für Jahr schrieben die Zeitungen weiter von der ‚Drogenmafia‘ und einer ‚Istanbul-Connection‘ und die Ermittler soufflierten. Der Leiter der SoKo Bosporus mutmaßte im Interview, vielleicht seien alle Ermordeten zuvor ‚in der Drogenszene aktiv‘ gewesen, ein anderer Polizist brachte ‚Waffenschmuggel‘ und ‚Menschenhandel‘ ins Spiel. Er kritisierte die ‚Mauer des Schweigens‘ in der türkischen Szene und meinte, diese Leute seien einfach ‚noch nicht in dieser Gesellschaft angekommen‘, eine Zeitung nannte die Opferfamilien ‚äußert zugeknöpft‘, und ein Nachrichtenmagazin erklärte sich ihre Sprachlosigkeit mit ‚Angst vor den Killern.‘“[xxii] Auch Hinweise von Kolleg*innen auf einen rechten Hintergrund ignorierten die deutschen Ermittler*innen: Scotland Yard meldete der Kölner Polizei, dass es Ähnlichkeiten zwischen dem Anschlag in Köln im Jahr 2004 und einem Attentat in London im Jahr 1999 gebe, das von dem Neonazi David Copeland verübt wurde. Nagelbombenanschläge – auch ohne Bekennerschreiben – wären, so Scotland Yard, meist der rechten Szene zuzuordnen. Die Polizei ging dieser Spur nicht nach.

Wir klagen die Verantwortlichen an aufgrund von wissentlichen oder unwissentlichen Vorurteilen, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistischen Stereotypen einseitig und diskriminierend zum Nachteil der Opfer ermittelt zu haben und damit zu einer Praxis des institutionellen Rassismus beigetragen zu haben.

 

Fritz Behrens (SPD), Jg. 1948, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen 1999-2005

Behrens sah Ende September 2003 keine Anzeichen für terroristische Strukturen der Neonazis in seinem Bundesland: „Die hiesige Neonazi-Szene verfügt weder über die Köpfe noch über die strategischen Vorstellungen“, verkündete er öffentlich.[xxiii] Nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße am 9. Juni 2004 ließ er sich von seinen Mitarbeiter*innen telefonisch informieren und hielt Kontakt zum Lagezentrum im Innenministerium. Noch um 17.04 Uhr unterrichtete dabei das LKA Nordrhein-Westfalen alle Polizeibehörden, den Generalbundesanwalt, das BKA, das BfV und das Bundesinnenministerium unter dem Betreff „Terroristische Gewaltkriminalität“ von dem Anschlag. Doch um 17.36 Uhr – die Spurenteams der Polizei waren noch bei der Arbeit – ordnete das LKA die Streichung des Begriffs „terroristischer Anschlag“ aus dem „momentanen Schriftverkehr“ an: „Die im Bezug genannte Lageerstmeldung wird korrigiert. Bisher liegen keine Hinweise auf terroristische Gewaltkriminalität vor.“ Es handele sich lediglich um einen Anschlag unter Verwendung von „unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen.“ Um 17.45 Uhr meldete das LKA weisungsgemäß: „die […] Lageerstmeldung wird korrigiert. Bisher liegen keine Hinweise auf terroristische Gewaltkriminalität vor.“ Bei dieser Sprachregelung blieb es. Noch in den Trümmern in der Keupstraße suchend, schloss das LKA dennoch schon nach knapp drei Stunden ein wesentliches mögliches Motiv für den Anschlag aus. Diese Einschätzung hatte nichts mit der Sachlage und alles mit der politischen Entscheidung von Innenminister Fritz Behrens zu tun. Er hatte sich wenige Minuten vor der Streichung des Begriffs „terroristischer Anschlag“ telefonisch in die Beratungen beim Lagezentrum eingeschaltet und kurz darauf durch die seinem Ministerium zugeordnete VS-Abteilung verfügen lassen, jeden Bezug auf eine terroristische Tat aus den Lagemeldungen zu streichen.[xxiv]

In seinen Befragungen vor den Untersuchungsausschüssen des Bundestages und des Landes Nordrhein-Westfalen wollte er sich an die genauen Abläufe kaum erinnern können. Die Idee, nach dem Anschlag in die Keupstraße zu fahren und die Menschen, die hier angegriffen worden waren, zu besuchen, kam dem Minister nicht. Bei den „türkischen Opfern in Köln“ habe man nicht gewusst, wer für den Anschlag verantwortlich gewesen sein könnte. „Wegen dieser Unsicherheit wollte man sich vor Ort nicht verwickeln lassen“, sagte Behrens vor dem Untersuchungsausschuss in NRW, mehr noch: „In Köln gab es auch eine virulente kriminelle Situation und ich glaube, dass man damals auch dort nach den Tätern gesucht hat.“ [xxv] Als fast zwei Monate später eine Operative Fallanalyse des LKA NRW eine fremdenfeindliche Motivation des Anschlags nahelegte, erging seitens der Bezirksregierung Köln die Anweisung, diesen Aspekt auf einer Pressekonferenz nicht zu erwähnen. Das betreffende Schreiben ging auch an Behrens, im Untersuchungsausschuss erklärte er jedoch, es nicht gelesen zu haben.

Wir klagen Fritz Behrens an, Ermittlungen in Richtung rassistischer Taten und neonazistischer Täter*innen behindert zu haben.

 

->>> 7 Die mediale Dethematisierung rassistischer Tatmotive und die Diffamierung der Betroffenen
<<<- Inhaltsverzeichnis

 

[i] Şimşek, Semiya/ Schwarz, Peter (2013): Schmerzliche Heimat: Deutschland und der Mord an meinem Vater. Berlin: Rowohlt Berlin.

[ii] Erklärung vom İsmail Yozgat vor dem OLG München am 13. März 2014, Abruf: https://www.nsu-watch.info/2014/03/protokoll-93-verhandlungstag-13-maerz-2014/

[iii] Macpherson of Cluny, THE STEPHEN LAWRENCE INQUIRY, London 1999, 6.34., Abruf unter: https://www.gov.uk/government/publications/the-stephen-lawrence-inquiry

[iv] Joachim Käppner, Profiler / Auf der Spur von Serientätern und Terroristen, Berlin 2013, S. 285 -287, hier S. 286

[v] Vernehmung Kriminaloberrat Felix Schwarz, in: BT-UA-NSU-PROT der 19. Sitzung vom 9. August 2012, S. 74, URL: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2019.pdf

[vi] Felix Krebs, NSU-Mord in Hamburg: Aufklärung möglich, 23.6.2014 in: PUBLIKATIVE.ORG

[vii] Vernehmung u.a. Kriminaloberrat Felix Schwarz, in: BT-UA-NSU-PROT, a.a.O., hier S. 104 – 105, siehe: Andreas Speit, NSU-Opfer „Schmarotzer“ genannt / Das Hamburger Landeskriminalamt zeigt seinen Feinsinn: In den Akten wird der vom NSU ermordete Süleyman Taşköprü als „Schmarotzer“ bezeichnet, in: TAZ vom 1.5.2013; Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zu TOP 5 der Sitzung des Innenausschusses vom 28. August 2015 zur Drucksache 21/887 vom 21.9.2015, in: Protokoll / Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses (der Hamburger Bürgerschaft) vom 28.8.2015, S. 76 – 95, hier S. 94. Die OFA Hamburg wird auch im BT-UA-NSU auf den S. 575 knapp skizziert

[viii] AS/JANK, Schmarotzer tot – na und? / Rassistische NSU-Ermittler, in: taz Nord vom 4.5.2013, S. 42

[ix] Oliver Bendixen, Matthias Fink, (Bayrischer Rundfunk) Auf der Suche nach dem „Dönerkiller“, ARD-Hörfeature vom 21.4.2010, S. 15

[x]                                 Deutscher Bundestag: 2. Untersuchungsausschuss. Deutscher Bundestag. URL: https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/3untersuchungsausschuss (letzter Zugriff am 25.04.2017).

[xi] Tom Sundermann, NSU-Prozess: Zu viel lenkte Ermittler vom Rechtsterror ab / Wie war es möglich, dass die Ermittler sich bei den NSU-Morden reihenweise Fehler leisteten? Einblick gibt ein Kommissar, der die ersten zwei Fälle untersuchte, auf: ZEIT-Online vom 1.8.2013, URL: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-08/nsu-prozess-voegeler-soko-bosporus/komplettansicht

[xii] RA Alexander Hoffmann / Björn Elberlin, Polizei Nürnberg sah „keine konkreten Hinweise“ auf rassistische Gesinnung der Morde, PM vom 1.8.3013, URL: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2013/08/01/01-08-13/

[xiii] Nsu-watch, Protokoll vom 31. Verhandlungstag am OLG München vom 1.8.2013, URL: https://www.nsu-watch.info/2013/08/protokoll-31-1-8-2013/

[xiv] Michael Ruf (Buch und Regie), Die NSU-Monologe / Der Kampf der Hinterbliebenen um die Wahrheit, o.O, o. J. (2016), S. 47

[xv] Rechtsanwälte Peer Stolle und Scharmer, Familie Şimşek wurde systematisch abgehört, überwacht und ausgeforscht, weil man das „Gefühl“ hatte, von ihnen nicht alle Informationen zu bekommen. Die Spur der von Zeugen beschriebenen Fahrradfahrer oder die These eines rassistischen Tatmotivs verfolgte man nicht, PM vom 1.8.2013, URL: http://www.hummel-kaleck.org/mitteilung35.html

[xvi] Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA-BW) (Autor: KHK Udo Haßmann) „Gesamtanalyse der bundesweiten Serie von Tötungsdelikten an Kleingewerbetreibenden mit Migrationshintergrund“, o.O. (Stuttgart), o.J. (30.1.2007) 103 S. Hajo Funke analysiert diese in: Türkische Gemeinde in Deutschland e.V., Bericht der Türkischen Gemeinde in Deutschland zum NSU und die daraus folgenden Konsequenzen, (Bericht Hajo Funke) Berlin 2013, S. 50 – 54. Darüber hinaus widmet sich Funke dieser OFA in seinem Buch Staatsaffäre NSU / Eine offene Untersuchung, Münster 2015, in dem Kapitel „Das rassistische Beispiel der 3. Operativen Fallanalyse aus Baden-Württemberg“, S. 328 – 333. J Käpnner referiert ausführlich aus dieser OFA, in Profiler, S. 301 – 305. Im BT-UA-NSU wird die OFA-Ba-Wü auf den S. 575–577 dargestellt und in Ausschnitten zitiert und in dem Statement der Linksfraktion zurecht als ein Dokument eines „strukturellen und institutionellen Rassismus im Kontext polizeilicher Ermittlungen“ gewürdigt, siehe S. 990 – 991; Matthias Sander, NSU-Rechtsterroristen in Deutschland / Ein Mord und tausend Fragen Dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in Deutschland werden zehn Morde vorgeworfen. Der mysteriöseste Fall beschäftigt einen Untersuchungsausschuss in Stuttgart. Die Parlamentarier wundern sich immer wieder über Behördenvertreter, in: NZZ vom 8.12.2015, URL: https://www.nzz.ch/international/deutschland-und-oesterreich/nsu-untersuchungsausschuss-stuttgart-mordserie-polizistenmord-ld.3486

[xvii] Reinhold Gall (Innenminister des Landes Baden-Württemberg), Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg – Bericht an den Innenausschuss des Landtages vom 31. Januar 2014, S. 79

[xviii] BT-UA-NSU, a.a.O., S. 570

[xix] Joachim Käppner, Chiffren eines tödlichen Codes / Acht Türken und ein Grieche sind den rätselhaften „Döner-Morden“ zum Opfer gefallen, die Polizei geht nun von Taten eines Serienmörders aus, in: SZ vom 6.8.2006, S. 3, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/mordserie-chiffren-eines-toedlichen-codes-1.896123

[xx] Der Kuaför aus der Keupstraße (2015): 1:03:38.

[xxi] Funke, Hajo (2015): Staatsaffäre NSU: eine offene Untersuchung. Münster: KV, Kontur-Verlag UG: S. 316.

[xxii] Şimşek, Semiya/ Schwarz, Peter (2013): Schmerzliche Heimat: Deutschland und der Mord an meinem Vater. Berlin: Rowohlt Berlin: S. 168.

[xxiii] Zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 30.9.2003, S. 4.

[xxiv] Vgl. Stefan Aust, Dirk Laabs, NSU-Anschlag in Köln / Das dubiose Behördenversagen nach der Nagelbombe, in: WELT vom 9.6.2014, URL: https://www.welt.de/politik/deutschland/article128843458/Das-dubiose-Behoerdenversagen-nach-der-Nagelbombe.html

[xxv] Fanny Schneider „… wie Täter gefühlt“/ Der Anschlag in der Keupstraße und die Folgen, in: Lotta Nr. 61 vom 22.1.2016, URL: https://www.lotta-magazin.de/ausgabe/61/wie-t-ter-gef-hlt