9 Die Verhinderung strafrechtlicher Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen durch die Bundesanwaltschaft
Einleitung
Die mangelnde strafrechtliche Aufarbeitung der Taten des NSU im Sinne der Betroffenen setzt sich bis heute fort. Im NSU-Prozess gibt es immer wieder Widerstand gegen Versuche der Nebenklage, das Unterstützungsnetzwerk des NSU, die Rolle von V-Personen und Sicherheitsbehörden, die Täter-Opfer-Umkehr und den strukturellen Rassismus in den Ermittlungen in den Prozess einzubringen. Der NSU wird weiterhin als isoliertes Trio und nicht als neonazistisch-rassistisches, terroristisches Netzwerk dargestellt und somit verharmlost. Die Fragen und Anliegen der Betroffenen des NSU-Terrors werden damit ignoriert.
Verantwortung dafür trägt vor allem die BAW, die den Generalbundesanwalt im Prozess vertritt. Zugleich geben der Generalbundesanwalt und sein Stellvertreter die Ermittlungsrichtung mit vor. In ihrer Rolle als Leiterin der Ermittlungen und als Anklägerin gibt die BAW die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Aufklärung und Strafverfolgung maßgeblich vor. Die BAW ist keine neutrale Instanz. Ihre Entscheidungen in bestimmten Fragen, Komplexen oder gegen Personen zu ermitteln und zu verhandeln oder dies eben nicht zu tun, sind politische Entscheidungen und haben maßgebliche Auswirkungen auf die Aufklärung des NSU-Komplexes.
Herbert Diemer Jg. 1954, Bundesanwalt
Anette Greger, Jg. 1966, Oberstaatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft
Jochen Weingarten Jg. 1966, Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft
Wir klagen die BAW als Repräsentantin des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vertreten durch Bundesanwalt Diemer, Oberstaatsanwältin Greger und Oberstaatsanwalt Weingarten der mangelnden strafrechtlichen Aufarbeitung des NSU, der Darstellung des NSU als isoliertes Trio, der Nicht-Anerkennung des terroristischen Netzwerks, der Marginalisierung der Stimmen der Hinterbliebenen und Geschädigten des NSU, der Geheimhaltung parallel gewonnener Ermittlungserkenntnisse und der Verharmlosung rechtsterroristischer Strukturen in Deutschland an.
Laut Anklage der BAW, war der NSU eine „singuläre Vereinigung aus drei Personen“ mit einem „eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern“, die mit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aufhörte zu existieren. Die BAW vertritt darin auch die Auffassung, dass ein Leben im Untergrund nur mit einem sehr kleinen Kreis von Eingeweihten möglich gewesen sei. Deshalb hätten V-Personen in der rechten Szene und damit auch die Nachrichtendienste keine Informationen über den NSU erlangen können. Bundesanwalt Diemer erklärte: „Wenn ein V-Mann an den Taten beteiligt gewesen wäre, hätten wir ihn eingesperrt und angeklagt. Wir haben überhaupt keinen Anlass, Angehörige anderer Behörden zu schützen, wenn sie in strafrechtlich relevanter Weise tätig waren. Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen.“[i] „Die Aufklärung des rechtsextremistischen Umfelds des NSU“, gehöre, „nicht in diese Hauptverhandlung“.[ii] Diese Version ist angesichts der Erkenntnisse über das Ausmaß der Unterstützung des NSU-Kerntrios, dessen Vernetzung in der rechten Szene und seine Verbindungen zu schätzungsweise über 40 V-Personen der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, der Landeskriminalämter und des BKA seit langem widerlegt. Auch der Vorsitzende des NSU- Bundestagsuntersuchungsausschuss Clemens Binninger ist davon überzeugt, dass es weitere Mittäter*innen gab. Die BAW jedoch schließt das, wie auch die Existenz einer neonazistischen, terroristischen Netzwerkstruktur in Deutschland aus. Sie verhindert damit wider besseres Wissen, dass Unterstützer*innen des NSU-Kerntrios strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Erzählung der BAW, der NSU habe lediglich als „Trio“ bestanden, kann nur dadurch aufrechterhalten werden, dass das Ausmaß der Unterstützungsstrukturen und des staatlichen Wissens verneint wird und die Motive der Taten entpolitisiert werden.
Bundesanwalt Diemer rechtfertigt dieses Vorgehen auch damit, dass die BAW parallel zum NSU-Prozess weitere Ermittlungsverfahren gegen neun Unterstützer*innen führt und der „Gegenstand der Hauptverhandlung“ daher nur „ein Ausschnitt aus den Ermittlungen“ sei.[iii] Außerdem führt die BAW ein Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt, das mögliche Unterstützungsstrukturen des NSU ermitteln soll. In diesen parallelen Verfahren entscheidet allein die BAW, welche der gewonnenen Informationen veröffentlicht oder geheim gehalten werden. Weil in diesen Verfahren nicht wegen versuchten Mordes ermittelt wird, haben auch die Nebenkläger*innen kein Akteneinsichtsrecht.
Unklar ist bis heute, weshalb bestimmte Ermittlungen vom NSU-Prozess abgetrennt werden und auf welcher Grundlage entschieden wird, bestimmte Erkenntnisse und Themenkomplexe in den NSU-Prozess einzuführen oder aber davon zu trennen. Diemer erklärte bei seiner Vernehmung vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss, das Strukturermittlungsverfahren diene dazu, einen „prozessualen Rahmen zu haben, um Ermittlungsschritte durchzuführen“. Die letzten Informationen zu den parallelen Ermittlungsverfahren datieren auf Juni 2015. Dass es zu den parallelen Verfahren keine weiteren Informationen gibt, spricht dafür, dass die BAW in diesen Ermittlungsverfahren strafrechtlich von Beihilfe ausgeht und nicht von Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, weil die BAW für die Beihilfe erst die Haupttaten gerichtlich festgestellt haben will. Das wiederum spricht für die Annahme, dass es sich beim NSU um ein „isoliertes Trio“ handeln soll. Unklar bleibt weiterhin, ob es in diesen Ermittlungsverfahren zu einer Anklageerhebung kommen wird, oder ob diese eingestellt werden. Diemer erklärte am 9. März 2017 vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss, die parallelen Verfahren würden in seiner Amtszeit nicht eingestellt. Auf Nachfrage präzisierte er, dass er jedoch voraussichtlich in ein bis zwei Jahren in Pension gehe.
Oberstaatsanwalt Weingartens Aussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags im Juni 2016 verstärkt den Eindruck, dass die BAW nach Gründen sucht, um weitere Personen des NSU-Netzwerks nicht zu ermitteln. Für die Anklageschrift hat Weingarten federführend das Umfeld der Helfer*innen des NSU sowie die Beschaffung von Waffen, insbesondere der Mordwaffe des Typs Česká, mit der neun der zehn Opfer ermordet wurden, ermittelt. Auf die Frage nach der Rolle Ralf Marschners (s. gleichnamigen Eintrag, von 1992 bis 2002 V-Person des BfV, nach Zeug*innenaussagen beschäftigte er Uwe Mundlos mutmaßlich von 2000 bis 2002 in seiner Baufirma in Sachsen und Süddeutschland in Nähe der Tatorte München und Nürnberg, sein Bau-Service hatte zum Zeitpunkt dreier NSU-Morde verschiedene Fahrzeuge angemietet) erwiderte Weingarten: „Der Punkt, wir machen eine umfassende Recherche zur Person Marschner, ist nicht erreicht worden. (…) Manchmal lässt man eine Erkenntnis mal Erkenntnis sein und guckt, mal, was daraus wird.“[iv] Diese Aussage bezeugt das mangelnde Aufklärungs- und Ermittlungsinteresse der BAW.
Staatliche Verstrickungen mit dem NSU, insbesondere die Rolle von V-Personen, können im NSU-Prozess nur thematisiert werden, wenn sie belegbar sind. Dies stellt ein Problem dar, weil das Bundesamt sowie die Landesämter für Verfassungsschutz Akten nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeben oder vernichten. Die politische Dimension verdeutlicht das Beispiel „Lothar Lingen“/ Axel Minrath (s. gleichnamigen Eintrag). In seiner Aussage gegenüber der BAW im Oktober 2014 wurde der Vorsatz der gezielten Aktenvernichtung zum Schutz der eigenen Behörde deutlich. Öffentlich wurde das Protokoll dieser Vernehmung durch die BAW erst im September 2016. Die BAW hatte das Vernehmungsprotokoll dem OLG München und damit auch den Nebenkläger*innen bis heute vorenthalten. Sie gab dazu sogar eine unzutreffende Stellungnahme in der Hauptverhandlung ab. So beantragte sie im August 2015 wider besseres Wissen, einen Antrag der Nebenklage auf Ladung von „Lothar Lingen“/ Axel Minrath abzulehnen: Die Behauptung der Nebenklage, die Akten seien durch „Lothar Lingen“/ Axel Minrath gezielt vernichtet worden, um sie dem Strafverfahren zu entziehen, sei „aufs Blaue hinein und entgegen aller bislang vorliegenden Erkenntnisse spekulativ“. [v]
Die BAW schreibt in der Anklageschrift zwar von den „rassistischen und staatsfeindlichen Motiven“ des NSU, die gesellschaftlichen Hintergründe und rassistische Motive oder Effekte staatlicher Ermittlungshandlungen sollen dagegen nicht in den Prozess einfließen. Der institutionelle Rassismus in den Ermittlungsbehörden wurde jedoch vom NSU für seine Tatzwecke – die Verunsicherung von Migrant*innen mit dem Ziel, sie zu vertreiben – instrumentalisiert. Er ist insofern entgegen der Auffassung der BAW „für die Tat- und Schuldfrage relevant“. Die Betroffenen haben das zum Teil in ihren Aussagen vor Gericht geschildert. Auch Nebenklagevertreter*innen haben versucht, diesen Aspekt in die Hauptverhandlung einzubringen. Die BAW begegnete dem mit Widerstand und delegitimierte solche Argumente mit dem Vorwurf einer „Politisierung des Verfahrens“.[vi] Wie schon die Ermittlungsbehörden zum Zeitpunkt der Morde, nimmt die BAW das Wissen und die Interessen der Hinterbliebenen und Betroffenen an Aufklärung in der Regel nicht wahr.
Christian Ritscher, Jg. 1966, Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft
Michael Gröschel, Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft
Bernd Steudl, Referatsleiter bei der Bundesanwaltschaft
Unter der Leitung von Ritscher machten sich Gröschel und Steudl unterzogen im Auftrag des Generalbundesanwalts die NSU-Morde von Dortmund und Kassel 2006 einer Prüfung. An dem „überregionalen Fanalcharakter“ dieser immer wieder mit der gleichen Pistole ausgeführten Mordserie konnte niemand mehr zweifeln. Sie prüften den Sachverhalt – nach eigenen Angaben, wer es denn glauben mag – ausschließlich auf der Basis von vier Presseartikeln, aus der Süddeutschen Zeitung vom 6. August 2006, SPIEGEL ONLINE vom 7. August 2006, aus der Tageszeitung Die WELT und der Bild-Zeitung. Die GBA-Staatsanwälte ersparten sich die Mühe in dieser komplexen Angelegenheit Anfragen an das BKA, die lokalen Staatsanwaltschaften oder die federführende BAO Bosporus zu stellen. Mit einer achtseitigen Verfügung vom 21. August 2006 wussten eine Zuständigkeit des GBA abzuweisen. Darin heißt es u.a.: „Auch wenn aufgrund der Nationalität der Tatopfer ein Staatsschutzbezug möglich erscheint, ist doch in einer Gesamtschau aller Umstände bei derzeitiger Sachlage davon auszugehen, dass die Taten Ausdruck eines persönlichen Rachefeldzugs sind, nicht aber den Bestand des Staates, die Handlungsfähigkeit seiner Institutionen oder die Grundprinzipien im Umgang der Menschen und sozialen Gruppen untereinander in Frage stehen sollen. (…) Nach den bisherigen Erkenntnissen führt der Täter … einen privaten Rachefeldzug.“[vii] Der Hinweis auf den „privaten Rachefeldzug“ in dieser Mordserie konnte sich nicht auf die besagten vier Presseartikel stützen, er entweder der freien Phantasie der Staatsanwälte entsprungen, oder sie haben sich damit auf die luftigen Erzählungen des publizierenden Hauptkommissar Stephan Harbort gestützt. Und weiter führen Ritscher, Gröschel und Steudl in ihrer Verfügung aus: „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand (liegen) keinerlei Anhaltspunkte dafür vor (…), dass der Täter aus einer politisch rechtsextremen Motivation heraus gehandelt hat. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass er durch die inzwischen neun gezielten Morde ein politisches Signal für ein rechtsradikales Staatsgebilde oder eine Ideologie des Inhalts setzen wollte, dass andere Bevölkerungsgruppen, etwa Mitbürger türkischer Nationalität, willkürlich mörderischen Anschlägen ausgesetzt werden sollen. (…) Weil folglich nicht das Anders- (nämlich Türkisch-) sein der Tatopfer ausschließlicher Tatauslöser ist, sind die Taten nicht geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch die Missachtung ihrer Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen.“[viii]
Wir klagen Christian Ritscher, Michael Gröschel und Bernd Steudl der Verhinderung vollständiger Aufklärung der Taten und des Netzwerks des NSU und der Verweigerung von Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen an.
Harald Range, Jg. 1948, zuständiger Generalbundesanwalt 2011 – 2015
Range wurde im Herbst 2011 Generalbundesanwalt und war ab diesem Zeitpunkt für die Leitung der Ermittlungen zum NSU-Komplex verantwortlich. In seiner Antrittsrede stellte er klar, dass „keine Spur von der Zwickau- er Zelle zum Verfassungsschutz“ führe. Er schloss damit eine Mitverantwortung staatlicher Stellen von vornherein kategorisch aus. Stark machte er demgegenüber anfänglich nur eine Nähe zur NPD. Mitte Februar 2012 erklärte Range dann, es existiere „lediglich eine gemeinsame ideologische Basis, aber keine organisatorische Verbindung“. Der Thüringer Verfassungsschutz und der von ihm mit aufgebaute und umfänglich materiell unterstützte Thüringer Heimatschutz, in dem die NSU-Mitglieder Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt politisch sozialisiert wurden, erwähnte er dagegen nicht.
Wir klagen Harald Range an, die Ermittlungen nicht sorgfältig geführt und so eine umfassende Aufklärung der Taten des NSU erschwert zu haben.
Rainer Griesbaum, Jg. 1948, stellvertretender Generalbundesanwalt 2007 – 2013
Die Selbstenttarnung des NSU durch das Bekennervideo war „ausschlaggebend“ für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts, denn aus seiner Sicht ergaben sich daraus schließlich die „eindeutigen Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund der Mordtaten.“ Griesbaum stellte jedoch fest, dass die Taten des NSU „offensichtlich (…) schwerpunktmäßig gegen den Staat“ orientiert gewesen sein sollen. Als Beispiel dafür galten ihm nicht die zahl- reichen Opfer mit Migrationshintergrund, sondern der „Mordanschlag in Heilbronn auf die beiden Polizeibeamten“, der sich „gegen den Staat, gegen seine Repräsentanten insbesondere gegen die Polizei gewendet“ habe. Diese Tat erfülle „den Slogan dieser Gruppe: Taten statt Worte (…) gegen einen angeblich ohnmächtigen Staat.“ Auf die Frage nach den „Unterschieden und Parallelen“ zwischen der RAF und des NSU hob Griesbaum zunächst „die Gemeinsamkeiten zwischen RAF und dem NSU“ hervor, die darin bestünden, „dass beide das Ziel hatten durch schwerste Straftaten den Staat zu verunsichern, die Bevölkerung zu verunsichern und bestimmte Zielgruppen zu ermorden.“ Anschließend relativiert er die rassistische Motivation der Taten: „Die Unterschiede bestehen einmal darin: Die Zielgruppe der RAF waren Repräsentanten des Staates, während zumindest zu Beginn die Zielgruppe des NSU Personen mit Migrationshintergrund waren – aber wie die Tat in Heilbronn zeigt – dann auch gegen Repräsentanten, gegen Vertreter des Staates gerichtet waren.“ Er unterschlägt damit, dass sich die rassistischen Morde und Anschläge über sieben Jahre zogen. Die Rolle der Verfassungsschutzbehörden und die Existenz des Thüringer Heimatschutzes erwähnt Griesbaum nicht.[ix]
Wir klagen Rainer Griesbaum wegen der Verharmlosung rassistischer Gewalt und rechten Terrors an.
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[i] Ramelsberger, Annette (20.04.2016): „Was wollen Sie schützen?“, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-was-wollen-sie-schuetzen-1.2958435
[ii] Ebd.
[iii] NSU-Watch (2013): Protokoll 18. Verhandlungstag – 3. Juli 2013. NSU-Watch. URL: https://www.nsu-watch.info/2013/07/protokoll-18-verhandlungstag-3-juli-2013/ (letzter Zugriff: 20.06.2016).
[iv] FREITAG-blog vom 09.06.2016, URL: https://www.freitag.de/autoren/gsfrb/bundesanwalt-weingarten-narrt-nsu-ausschuss
[v] NSU-Nebenklage.de (2016): Pressemitteilung der Angehörigen des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık. 05.10.2016. Nebenklage NSU-Prozess. URL: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/10/05/05-10-2016-2/
[vi] Daimagüler, Mehmet/Pyka, Alexander (2014): „Politisierung“ im NSU-Prozess. Unnötige Verfahrensverzögerung oder umfassende Aufklärung? In: Zeitschrift für Rechtspolitik, 47. Jg, S. 143-145, S. 143
[vii] Vernehmung von Oberstaatsanwalt Christian Ritscher, in: BT-UA-NSU-PROT, der 44. Sitzung vom 30.11.2012, S. 76
[viii] Siehe hier die Darstellung im BT-UA-NSU a.a.O., S. 637 – 638
[ix] GBA Rainer Griesbaum, Interview mit Toben Börgers für das Fernsehmagazin Panorama am 19. April 2012, URL: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/Interview-mit-dem-stellvertretenden-Generalbundesanwalt-Rainer-Griesbaum,pangriesbaum101.html; Kuddl Schnöff, Über den Tai-Berg und den Schwanenflaum im Land der Zwerge, o.O. (Internet), o. J. (2013), URL: https://antinazi.files.wordpress.com/2012/06/nsu_anklage_protest.pdf